Klärwerk Erfurt-Kühnhausen Ersatzneubau Nachklärbecken/ Los 2a Maschinentechnik (MTA 1) Königsstuhl, Einlaufzylinder Referenznummer der Bekanntmachung: OVB 1109/22-90
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Klärwerk Erfurt-Kühnhausen Ersatzneubau Nachklärbecken/ Los 2a Maschinentechnik (MTA 1) Königsstuhl, Einlaufzylinder
Klärwerk Erfurt Ersatzneubau Nachklärbecken 1-4, 1.BA NKB 1+2
Los 2a MTA Königstuhl/Einlaufzylinder
Parameter der neuen Nachklärbecken:
Nachklärbecken Rundbecken mit geneigtem Boden und Trichter in der Mitte
Behältermaterial: Beton
Lichter Beckendurchmesser 45,00 m
Beckentiefe außen 5,19 m
Freibord 1480 mm
Sohlneigung 1 : 15
Durchmesser Mittelbauwerk ca. 3 m
Höhenniveau Zugang 1,48 m
Die Nachklärbecken werden mit einem Edelstahlkönigstuhl und einem verstellbaren Einlaufzylinder ausgerüstet.
Die Montagezeit ist mit ca. 7 Wochen pro NKB geplant.
Es wird ein Edelstahlkönigstuhl im Nachklärbecken installiert, welcher ideal auf die Mechanik der Bauteile des verstellbaren Einlaufzylinders abgestimmt ist.
Königstuhl und Einlaufzylinder werden weitgehend vorgefertigt und nachfolgend im neuen Nachklärbecken installiert.
Bei dem verstellbaren Einlaufzylinder am Mittelbauwerk des Nachklärbecken handelt es sich um eine patentierte Technik. Es ist somit zwingend erforderlich das Gerät beim Patentinhaber zu bestellen.
Der Patentinhaber ist die Firma hydrograv GmbH Dresden. Der verstellbare Einlaufzylinder wird von hydrograv GmbH als "hydrograv adapt" bezeichnet.
Klärwerk Erfurt Ersatzneubau Nachklärbecken 1-4, 1.BA NKB 1+2
Los 2a MTA Königstuhl/Einlaufzylinder
Parameter der neuen Nachklärbecken:
Nachklärbecken Rundbecken mit geneigtem Boden und Trichter in der Mitte
Behältermaterial: Beton
Lichter Beckendurchmesser 45,00 m
Beckentiefe außen 5,19 m
Freibord 1480 mm
Sohlneigung 1 : 15
Durchmesser Mittelbauwerk ca. 3 m
Höhenniveau Zugang 1,48 m
Die Nachklärbecken werden mit einem Edelstahlkönigstuhl und einem verstellbaren Einlaufzylinder ausgerüstet.
Die Montagezeit ist mit ca. 7 Wochen pro NKB geplant.
Über das Los 2a werden die Königstühle und die verstellbaren Einlaufzylinder ausgeschrieben.
Es wird ein Edelstahlkönigstuhl im Nachklärbecken installiert, welcher
ideal auf die Mechanik der Bauteile des verstellbaren Einlaufzylinders abgestimmt ist.
Königstuhl und Einlaufzylinder werden weitgehend vorgefertigt und nachfolgend im neuen Nachklärbecken installiert.
Bei dem verstellbaren Einlaufzylinder am Mittelbauwerk des Nachklärbecken handelt es sich um eine patentierte Technik. Es ist somit zwingend erforderlich das Gerät beim Patentinhaber zu bestellen.
Der Patentinhaber ist die Firma hydrograv GmbH Dresden. Der verstellbare Einlaufzylinder wird von hydrograv GmbH als "hydrograv adapt" bezeichnet.
Das Konzept der Konstruktion des adaptiven Einlaufbauwerks für die Kläranlage Erfurt sieht wie folgt aus:
Der Bauteil des Nachklärbecken wird fertig gestellt, wobei das Mittelbauwerk vorerst als Zylinder ausgebildet wird.
In den Zylinder wird der Königstuhl gehoben, verdübelt, ausgerichtet und der Einlaufzylinder komplett installiert.
Anschließend wird bauseits der Trichter des NKB ausgeformt, sowie der Leistungsumfang Los 2b die Räumerbrücke und die Ablaufrinne installiert.
Die Auslegung des Systems erfolgt auf Basis von CFD-Strömungssimulationsrechnungen, in denen die Betriebsdaten der letzten Jahre berücksichtigt werden und damit sichergestellt wird, dass das System optimal auf die Erfordernisse eingestellt ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html