Lieferung 1 St. Abfallsammelfahrzeug mit Abfallsammelaufbau (Hecklader)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung 1 St. Abfallsammelfahrzeug mit Abfallsammelaufbau (Hecklader)
Lieferung 1 St. Abfallsammelfahrzeug mit Abfallsammelaufbau (Hecklader) für die Sammlung von Restmüll sowie Papier/ Pappe/ Kartonagen
99427 Weimar
Lieferung 1 St. Abfallsammelfahrzeug mit Abfallsammelaufbau (Hecklader) für die Sammlung von Restmüll sowie Papier/ Pappe/ Kartonagen - Fahrgestell
- Abfallsammelbehälter
- Schüttung für Abfallbehälter gem. DIN 840-1 und DIN 840-3
- Identifikationssystem
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise gemäß § 44 VgV - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter zugelassen ist
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise gemäß § 45 VgV - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, vergleichbare Leistungen betreffend
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise nach § 46 VgV -Absatz 3 Nr.1: Vorlage geeigneter Referenzen der letzten 3 Jahre, vergleichbare Lieferungen betreffend (mit Angabe Ansprechpartner, Art
der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum) - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen und ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG ) sowie Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen i.S.d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB).
Erhält der Antragsteller eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge nicht abhelfen will, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]