Anästhesiearbeitsplätze
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anästhesiearbeitsplätze
Lieferung, Installation und betriebsbereite Übergabe von Narkosetechnik für den Einsatz im OP-Bereich
Lieferung, Installation und betriebsbereite Übergabe von Narkosetechnik für den Einsatz im OP-Bereich. Der Gesamtbedarf an Beatmungstechnik beläuft sich auf 73 Narkosegeräte, welche für die Narkose vom Patiententyp Erwachsene/ Kinder geeignet sind, bei Bedarf muss die Erweiterung für die Beatmung von Neonaten möglich sein.
Es ist beabsichtigt, die Beschaffung in einem 4 Stufenkonzept zu realisieren, welches sich über das laufende Jahr und die Folgejahre (2023,2024,2025) verteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß § 14, VgV, Abs. (4), Ziffer 2 b.) kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Im Supplement zum Amtsblatt des Europäischen Union NR. 2021/S 181-468235 wurde der Bedarf der Ersatzbeschaffung der Anästhesiearbeitsplätze im Klinikum bekannt gemacht. Interessierte Bieter konnten Ihr Interesse zur Teilnahme am Markterkundungsverfahren anmelden. Den interessebekundenden Unternehmen wurde ein Fragekatalog mit wesentlichen und entscheidenden Leistungsmerkmalen übermittelt, um zu eruieren, inwieweit Bieter die notwendigen Leistungen erbringen können. Nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens wurde festgestellt, dass lediglich ein Unternehmen in der Lage ist, die speziellen Anforderungen zu erfüllen. Die beteiligten, nicht für den Vertragsabschluss in Frage kommenden Unternehmen wurden bereits in der direkten Kommunikation informiert und erläutert, mit welchem Hintergrund ein Vertragsverhältnis nicht eingegangen werden kann.
Unter anderem waren diese technischen Anforderungen die folgenden:
- Im Selbst- und Leckage Test werden falsch konnektierte Beatmungsschläuche, unter anderem Schlauchkurzschlüsse (direkte Verbindung von Inspirations- und Exspirationsanschluss) automatisch erkannt.
- Das Anästhesiegerät verfügt über einen elektronisch gesteuert und elektrisch angetriebenen Ventilator. Der Ventilator verbraucht kein Antriebsgas
- Der Ausfall jeglicher externer Medienversorgung, Ausfall der Zentralgasversorgung und leere Reservegasflaschen dürfen nicht zum Ausfall der maschinellen Ventilation führen.
- Beim Ausfall jeglicher externen Medienversorgung, Ausfall der Zentralgasversorgung und leere Reservegasflaschen wird die maschinelle Beatmung ohne Verzögerung und/oder ohne notwendige Anwenderinteraktion kontinuierlich fortgeführt
- Die maschinelle Ventilation nach dem Ausfall der gesamten Zentralversorgung und bei gleichzeitig leeren Reservegasflaschen muss mind. 20 Minuten betragen
- Eine manuelle Beatmung mit dem Handbeatmungsbeutel des Gerätes und dem APL-Ventil, wenigstens mit O2 und einem volatilen Anästhetika, muss im Fehlerfall und bei ausgeschaltetem Gerät möglich sein
- Das Anästhesiegerät erkennt bereits in Standby, wenn die Atemschläuche bzw. der Schlauch des Handbeatmungsbeutels falsch konnektiert sind und weist darauf hin
Im Sinn der Öffnung des Wettbewerbs wurden alle Alternativen geprüft. Es steht somit fest, dass es für den geforderten Einsatzzweck keine Alternative gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist nicht Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23542
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese freiwillige ex-ante-Bekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung (vgl. Abschnitt V.2.1) bezieht sich auf die Entscheidung des Universitätsklinikums des Saarlandes, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gemäß Abschnitt V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen. Vielmehr erfolgt der Vertragsabschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung diese ex-ante-Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland