Werbe- und Marketingdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-WA-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Die IKK Südwest schreibt Leistungen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades, der Weiterentwicklung des Markenkerns, der Verkaufsförderung, des Dialogmarketings sowie Agenturdienstleistungen im Bereiche Prävention/Gesundheitsförderung aus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen einer Full-Service-Betreuung sollen zielgruppenspezifische Kommunikationsmaßnahmen durch eine Agentur begleitet werden. Unter Full-Service-Betreuung wird insbesondere die strategische Beratung, Planung und Markenführung sowie die Konzeption von Kampagnen, Mediaplanung, Kreation und sonstigen Maßnahmen, Produktion und Druckabwicklung verstanden. Von ihrem zukünftigen Agenturpartner erwartet die IKK Südwest neben Weitblick, Beratungsstärke, Kreativität und Mediakompetenz auch unternehmerisches Denken, Flexibilität und Schnelligkeit. Der Agenturpartner soll idealerweise ein hohes Verständnis für eine zielgruppenspezifische crossmediale Kommunikation mit der Berücksichtigung von vertrieblichen Zielen besitzen. Ferner wird eine strategische Beratung und Führung im Bereich Markenmanagement, ein hoher Anteil an eigener Umsetzungskompetenz, Kreativität sowie Ermittlung von relevanten Trends und eine ausgeprägte Identifikation mit der Auftraggeberin und deren Umfeld erwartet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefristen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB. Sollte ein Bewerber oder Bieter eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ergänzend wird auf die §§ 134, 135 GWB ausdrücklich hingewiesen