Beschaffung von Mobilfunkverträgen über eine Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: MDTH-Mobilfunk 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Mobilfunkverträgen über eine Rahmenvereinbarung
Der Medizinische Dienst Thüringen beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens Rahmenvereinbarungen für den Abscluss von Mobilfunkverträgen abzuschließen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Medizinische Dienst Thüringen beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens Rahmenvereinbarungen für den Abschluss von Mobilfunkverträge abzuschließen. Insgesamt werden 209 Mobilfunkverträge benötigt. Es erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Bietern. Der Zuschlag erfolgt jeweils auf den wirtschaftlichsten Angeboten im Verhältnis von Preis und Leistung mit Abschluss von EVB-IT-Dienstverträgen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen betragen 48 Monate. Zeitraum: 01.09.2022 – 31.08.2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.