J.-R.-Becher-Str. 2, 4, 8 und 12 in 07546 Gera, Elektro Aufzüge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwb-elstertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
J.-R.-Becher-Str. 2, 4, 8 und 12 in 07546 Gera, Elektro Aufzüge
Die vier 1965 errichteten Punkthochhäuser der Johannes-R.-Becher-Str. 2, 4, 8 und 12 in 07546 Gera sind Bestandteil der Wohnsiedlung „Am Bieblacher Hang“. Der „Bieblacher Hang“ befindet sich im Norden von Gera und ist eines der ersten komplex geplanten Wohn-gebiete nach dem zweiten Weltkrieg.
Die Hochhäuser sind weitgehend baugleich. Auf jeder Etage befinden sich vier 2-R-Wohnungen mit Küche und Bad. Der Aufzug liegt mittig im Gebäude. Jedes der Hochhäuser ist voll unterkellert und besitzt neben dem unterschiedlich genutzten Erdgeschoss (Wohnung und Gewerbe) 9 Obergeschosse und ein Terrassendach („Laterne“). Die „Laterne“ ist ein begehbares Dachgeschoss mit Blick über Gera.
Auf der Grundlage der Hochhausrichtlinie erfolgte 1995/96 die brandschutztechnische Sanierung. Alle Wohnungen erhielten rauchdichte Wohnungseingangstüren, die Elektroinstallation und das Dach wurden erneuert. Bevor eine Wohnung neu vermietet werden kann, wird sie komplett saniert.
Heute stehen die Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten zu ca. 17 % leer. Um die Attraktivität der Wohnungen in dem weitgehend ursprünglich erhaltenen und beliebten Wohngebiet zu steigern, ist eine erneute Sanierung geplant.
Gera
Die Beschaffung umfasst folgende Leistungen:
• 4 Stück Unterverteiler im Aufzugsmaschinenraum jeweils mit Überspannungsschutz und den dazugehörigen Schalt- und Sicherungselementen,
• 240 m NYM-J 5 x 25 mm2,
• 600 m NYM-J 3 x 4 mm2,
• 300 m NYM-J 1 x 50 mm2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektro Aufzüge
Ort: Schmölln
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden sollen.,
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2) Nrn. 1 bis 3 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 2 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote,
5. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Angebotsverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Vergabeverfahren Sanierung Johannes-R.-Becher-Str. – Elektro Aufzüge“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattformwww.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [gelöscht], Tel.:+49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. Dezember 2021 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1) genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebotes müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Eine rechtsverbindliche Unterschrift liegt dann vor, wenn die zur Vertretung berechtigten Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter das Angebot und sämtliche Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl unterzeichnet haben.
Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen.
16. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland