EU-Schulprogramm im Saarland - Schuljahr 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 0331-0005#0502
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Schulprogramm im Saarland - Schuljahr 2022/2023
Das Saarland beteiligt sich am EU-Schulprogramm auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geändert durch Verordnung (EU) 2016/791 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/40 hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen an Kinder in Bildungseinrichtungen im Rahmen eines Schulobstprogramms.
Merzig-Wadern, Saarlouis, Regionalverband Saarbrücken ohne Landeshauptstadt Saarbrücken und Kleinblittersdorf
Das Saarland beteiligt sich am EU-Schulprogramm auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geändert durch Verordnung (EU) 2016/791 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/40 hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen an Kinder in Bildungseinrichtungen im Rahmen eines Schulobstprogramms. Im Schuljahr 2022/2023 erhalten zwischen 12.300 und 13.500 Kinder an 100 bis 120 Standorten im Saarland dreimal pro Woche frisches Obst und Gemüse. Mit dieser Ausschreibung wird/werden der Lieferant / die Lieferanten für Obst und Gemüse für den Zeitraum September 2022 bis Juli 2023 gesucht. Je nach eingegangenen Preisen und der Haushaltslage des Saarlandes im Jahr 2022/ 2023 kann sich die Laufzeit des Programms verringern. Mit dem Auftragnehmer wird ein Zuwendungsvertrag geschlossen. Hierfür gelten die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung des Saarlandes sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsanordnungen. In den teilnehmenden Einrichtungen wird den Kindern dreimal pro Woche jeweils eine Portion Obst und Gemüse pro Kind kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine Portion wiegt brutto 100 Gramm. Die Belieferung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
EU-Schulprogramm auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geändert durch Verordnung (EU) 2016/791 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/40 hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen an Kinder in Bildungseinrichtungen.
St. Wendel, Neunkirchen, Saar-Pfalz-Kreis, Landeshauptstadt Saarbrücken und Kleinblittersdorf
Das Saarland beteiligt sich am EU-Schulprogramm auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geändert durch Verordnung (EU) 2016/791 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/40 hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen an Kinder in Bildungseinrichtungen im Rahmen eines Schulobstprogramms. Im Schuljahr 2022/2023 erhalten zwischen 12.300 und 13.500 Kinder an 100 bis 120 Standorten im Saarland dreimal pro Woche frisches Obst und Gemüse. Mit dieser Ausschreibung wird/werden der Lieferant / die Lieferanten für Obst und Gemüse für den Zeitraum September 2022 bis Juli 2023 gesucht. Je nach eingegangenen Preisen und der Haushaltslage des Saarlandes im Jahr 2022/ 2023 kann sich die Laufzeit des Programms verringern. Mit dem Auftragnehmer wird ein Zuwendungsvertrag geschlossen. Hierfür gelten die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung des Saarlandes sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsanordnungen. In den teilnehmenden Einrichtungen wird den Kindern dreimal pro Woche jeweils eine Portion Obst und Gemüse pro Kind kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine Portion wiegt brutto 100 Gramm. Die Belieferung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
EU-Schulprogramm auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geändert durch Verordnung (EU) 2016/791 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/40 hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen an Kinder in Bildungseinrichtungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Merzig-Wadern, Saarlouis, Regionalverband Saarbrücken ohne Landeshauptstadt Saarbrücken und Kleinblittersdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Ingbert
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
St. Wendel, Neunkirchen, Saar-Pfalz-Kreis, Landeshauptstadt Saarbrücken und Kleinblittersdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Ingbert
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://saarland.de/3339.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://saarland.de/3339.htm