Medientechnik Forschungsneubau auf dem Campus der Universität Erfurt Referenznummer der Bekanntmachung: F/MT/25/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 169-476168)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-erfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Medientechnik Forschungsneubau auf dem Campus der Universität Erfurt
Medientechnik Forschungsneubau auf dem Campus der Universität Erfurt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Auf die Vorschriften der §§ 160ff GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Fristen bei der Vergabestelle rügen, bevor sie
Einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Die Vergabestelle weist zudem auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers gemäß § 134 GWB hin.