Medientechnik Forschungsneubau auf dem Campus der Universität Erfurt Referenznummer der Bekanntmachung: F/MT/25/2022

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 169-476168)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-erfurt.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Medientechnik Forschungsneubau auf dem Campus der Universität Erfurt

Referenznummer der Bekanntmachung: F/MT/25/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32322000 Multimediaausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Medientechnik Forschungsneubau auf dem Campus der Universität Erfurt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 169-476168

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.4.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Anstatt:
muss es heißen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Vorschriften der §§ 160ff GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Fristen bei der Vergabestelle rügen, bevor sie

Einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Die Vergabestelle weist zudem auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers gemäß § 134 GWB hin.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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