Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach Los 23b Referenznummer der Bekanntmachung: LRAGTH-2022-08-02/0020
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach Los 23b
Los 23 b - Estricharbeiten
Staatliche Grundschule Goldbach Carl-Lerp-Straße 2 99869 Nessetal OT Goldbach
ca. 1.435 m2 Untergrundreinigung; ca. 1.100 m Randstreifen; ca. 969 m2 Wärmedämmung EPS;
ca. 450 m2 Wärmedämmung Mehr-/Minderstärken; ca. 1.424 m2 Abdeckung PE-Folie;
ca. 555 m2 Zementestrich; ca. 200 m2 Zementestrich Mehr-/Minderstärken; ca. 410 m2 Haftbrücke;
ca. 520 m2 Bodenausgleichsmasse; ca. 105 m2 Trittschalldämmung EPS; ca. 46 m2 Gefälle-Zement-Verbundestrich; ca. 802 m2 Fließestrich; ca. 530 m2 hydraulisch gebundene Schüttung;
ca. 200 m2 hydraulisch gebundene Schüttung Mehr-/Minderstärken
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Berufs- oder Handelsregister (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Eintragung Handwerksrolle (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10,12 Abs.2 ThürVgG); Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§11 und 12 Abs.2 ThürVgG); Verpflichtung nach §12 und §15 ThürVgG, §17 ThürVgG und §18 ThürVgG
Nach dem Thüringer Vergabegesetz ist der Bestbieter verpflichtet die o.g. Erklärungen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls in der v. g. Frist von diesen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation. Auf Verlangen der Vergabestelle sind der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bescheinigung in Steuersachen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Referenzliste mit mindestens 3 nach Art, Umfang und Zeitvorgaben vergleichbaren, in den letzten 3 Jahren selbst erbrachten Leistungen im Bereich Estricharbeiten.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung der technischen Ausrüstung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren mit hinreichend begründeter Dringlichkeit
Aufhebung der vorangegangenen Vergabeverfahren über die Bekanntmachungsnummer 2022/S 026-065335
Landratsamt Gotha, Zentrale Vergabestelle, 18.-März-Straße, 99867 Gotha 50
nur Vertreter des Bauherren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.dtvp.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4BYYYU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gth.de