Ein-Rack Inhouse RZ Container nebst USV Referenznummer der Bekanntmachung: 1.1266
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ein-Rack Inhouse RZ Container nebst USV
Beschaffung eines Ein-Rack Inhouse RZ Container nebst externer USV
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zum Zwecke der Bereitstellung von Fachverfahren und erforderlicher Infrastruktur der Datenverarbeitung betreibt die Kassenärztliche Vereinigung Saarland derzeit ein singuläres Rechenzentrum mit entsprechender Server-, Storage- und Netzwerkinfrastruktur.
Zum Zwecke der Erhöhung der Verfügbarkeit und der Absicherung gegen Einflüsse von außen soll ein zweites Rechenzentrum am gleichen Standort, jedoch in getrennten Räumen, in Betrieb genommen werden, dass im Sinne eines Active-Active Verbundes zur Lastverteilung und Redundanz genutzt, eine nahezu spiegelbildliche Systemumgebung besitzt. Mit dem zweiten Rechenzentrum sollen fortan alle Infrastruktursysteme und Fachverfahren verteilt und flexibel lokalisierbar über beide Betriebsräume hinweg betrieben werden können, so dass beim Ausfall eines Betriebsraums oder eines Systems die jeweiligen Services weiter verfügbar sind.
Der Raum am Standort der Kassenärztlichen Vereinigung in Saarbrücken, welcher für das zweite Rechenzentrum vorgesehen ist, dient zurzeit als Besprechungsraum. Vor Lieferung und Beginn der Einbauarbeiten werden die notwendigen Umbauarbeiten stattfinden, um folgende Punkte sicherzustellen:
- Umbau des bestehenden Bodens für eine Traglast von bis zu ≥ 500 kg/qm
(Austausch des Estrich oder Einbringen einer geeigneten Druckverteilungsplatte)
- Redundante Stromzuführungen für den Anschluss einer USV und des Racks
- Glasfaser Verbindungen zum bestehenden Betriebsraum (Multimode)
- Möglichkeit zur Ableitung Kondenswasser (Abwasser)
- Stellfläche für externe Kühlungsgeräte (Split-Anlage) und Leistungsführung
- Stellfläche für eine externe unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
Ziel der Ausschreibung ist es, ein funktionales und sicheres zweites Rechenzentrum für die Kassenärztliche Vereinigung Saaraland zu schaffen. Durch den Verbund der Rechenzentren und die, in einer getrennten Ausschreibung erfolgende, redundante Bestückung soll ein Active-Active Verbund zur Redundanz und Lastverteilung geschaffen werden.
Die ausgeschriebene Lösung eines Ein-Rack Inhouse RZ Container nebst Unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV) (im weiteren Verlauf Container und USV genannt), soll genügend Rack-Einbauplatz für alle benötigten Komponenten bereitstellen und ein sicheres Rechenzentrum nach TÜV Level 2 darstellen, ohne dass umfangreiche Umbauarbeiten am vorhandenen Raum durchgeführt werden müssen.
Für den angebotenen Container und die USV soll der Bieter die Instandhaltung bei Störungen für einen Zeitraum von 60 Monaten sowie einer optionalen Verlängerung um 12 Monate anbieten. Darüber hinaus soll eine proaktive Wartung des Containers und der USV mit ihren zugehörigen Komponenten während der Laufzeit des Instandhaltungsvertrages angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Unternehmenskennzahlen:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2021: 1.000.000€
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2020: 1.000.000€
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2019: 1.000.000€
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2021: 15 Mitarbeiter
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2020: 15 Mitarbeiter
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2019: 15 Mitarbeiter
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren.
Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Versicherung:
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 1.000.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 500.000€, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig.
Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Zertifizierung ISO 9001:
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar bei.
Projektreferenzen:
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter drei (3) mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
- Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.
- Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn Sie:
- es sich mindestens um Liefer- und Implementierungsleistungen gehandelt hat
- die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurden
- die Leistungen sich aktuell noch im Betrieb befinden (keine Projektleistungen)
- die Lieferleistungen in den letzten drei Jahren erfolgten
- der Bieter auch heute noch für Wartung und Support verantwortlich ist
Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
Akkreditierung als Produkthersteller:
Zur Gewährleistung einer durchgehenden Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der gesicherten Bereitstellung erforderlicher Fachkenntnisse wird eine Akkreditierung oder Zertifizierung des Bieters als Wiederverkäufer und Support-Dienstleister durch die entsprechenden Hersteller folgender Komponenten, sofern der Bieter nicht gleichzeitig der Hersteller ist:
- Rechenzentrumscontainer
- USV-Anlage
Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Fremdnachweise der jeweiligen Hersteller zu erbringen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden:
Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Mindestlohn und Tariftreue:
Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.