Herstellung u. Lieferung von 10 Gelenk-Niederflurlinienbussen mit Dieselantrieb,2 Solo-Niederflurlinienbusse Low-Entry mit Dieselantrieb,3 Gelenk-Niederflurlinienbusse mit batterieelektrischem Antrieb
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evag-erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung u. Lieferung von 10 Gelenk-Niederflurlinienbussen mit Dieselantrieb,2 Solo-Niederflurlinienbusse Low-Entry mit Dieselantrieb,3 Gelenk-Niederflurlinienbusse mit batterieelektrischem Antrieb
Insgesamt besteht für den AG ein Bedarf von 15 Fahrzeugen, davon 10 neue Kraftomnibusse (KOM) Gelenk-Niederflurlinienbusse mit Dieselantrieb (Los 1), 2 neue Kraftomnibusse (KOM) Solo-Niederflurlinienbusse Low-Entry mit Dieselantrieb (Los 2) und 3 neue Kraftomnibusse (KOM) Gelenk-Niederflurlinienbusse mit batterieelektrischem Antrieb einschließlich zugehöriger Ladeinfrastruktur (Los 3). Das Einsatzgebiet der neu zu beschaffenden Fahrzeuge umfasst dabei das gesamte Streckennetz des AG. Der aufgestellte Lieferplan sieht derzeit vor, dass aus Los 1 fünf Fahrzeuge bis zum 30.11.2023, fünf Fahrzeuge bis zum 30.11.2024, aus Los 3 drei Fahrzeuge bis 31.03.2025 sowie die gesamte Ladeinfrastruktur bis zum 4. Quartal 2024 und aus Los 2 zwei Fahrzeuge bis 30.11.2026, geliefert und in Betrieb genommen werden sollen. Zur Absicherung des Zeitplans wird der AN einen mit dem AG abzustimmenden Lieferrhythmus einhalten müssen.
10 neue Kraftomnibusse (KOM) Gelenk-Niederflurlinienbusse mit Dieselantrieb
Gegenstand der beabsichtigen Vergabe ist die Herstellung und Lieferung von 10 neuen Kraftomnibussen (KOM) Gelenk-Niederflurlinienbusse mit Dieselantrieb. Die Lieferung erfolgt für fünf Fahrzeuge bis zum 30.11.2023 sowie fünf Fahrzeuge bis zum 30.11.2024. Diese Kraftomnibusse müssen nach BOKraft in Betrieb genommenen und für den Fahrgastbetrieb ohne Einschränkungen im Netz des AG einsetzbar sein. Der Auftragsgegenstand beinhaltet ebenfalls Transport, Inbetriebsetzung, Schulungen und Dokumentation. Die Fahrzeuge und deren Sicherheitskonzeption sind nach den üblichen einschlägigen Rechtsvorschriften und den aktuellen allgemein anerkannten Regeln der Technik zu fertigen. Zur Abnahme durch den AG müssen die Fahrzeuge (einschließlich der mitzuliefernden Dokumentation) alle anwendbaren Gesetze, Normen und behördlichen Vorgaben einhalten, insbesondere, aber nicht ausschließlich: Europäische Normen (EN), DIN-Normen bzw. DIN-VDE Bestimmungen, VDV-Schriften, BG-Vorschriften (BGV) / Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Internationale Normen: Internationale Organisation für Normung (ISO) und International Electrotechnical Commission (IEC).
2 neue Kraftomnibusse (KOM) Solo-Niederflurlinienbusse Low-Entry mit Dieselantrieb
Gegenstand der beabsichtigen Vergabe ist die Herstellung und Lieferung von 2 neuen Kraftomnibussen (KOM) Solo-Niederflurlinienbusse Low-Entry mit Dieselantrieb. Diese Kraftomnibusse müssen nach BOKraft in Betrieb genommenen und für den Fahrgastbetrieb ohne Einschränkungen im Netz des AG einsetzbar sein. Der Auftragsgegenstand beinhaltet ebenfalls Transport, Inbetriebsetzung, Schulungen und Dokumentation. Die Fahrzeuge und deren Sicherheitskonzeption sind nach den üblichen einschlägigen Rechtsvorschriften und den aktuellen allgemein anerkannten Regeln der Technik zu fertigen. Zur Abnahme durch den AG müssen die Fahrzeuge (einschließlich der mitzuliefernden Dokumentation) alle anwendbaren Gesetze, Normen und behördlichen Vorgaben einhalten, insbesondere, aber nicht ausschließlich: Europäische Normen (EN), DIN-Normen bzw. DIN-VDE Bestimmungen, VDV-Schriften, BG-Vorschriften (BGV) / Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Internationale Normen: Internationale Organisation für Normung (ISO) und International Electrotechnical Commission (IEC).
3 neuen Kraftomnibussen (KOM) Gelenk-Niederflurlinienbusse mit batterieelektrischem Antrieb
Gegenstand der beabsichtigen Vergabe ist die Herstellung und Lieferung von 3 neuen Kraftomnibussen (KOM) Gelenk-Niederflurlinienbusse mit batterieelektrischem Antrieb einschließlich der zugehörigen Ladeinfrastruktur. Die Lieferung für die gesamte Ladeinfrastruktur (LIS) muss bis zum 4. Quartal 2024 und die Lieferung der drei Fahrzeuge bis 31.03.2025 erfolgen. Diese Kraftomnibusse müssen nach BOKraft in Betrieb genommenen und für den Fahrgastbetrieb ohne Einschränkungen im Netz des AG einsetzbar sein. Der Auftragsgegenstand beinhaltet ebenfalls Transport, Inbetriebsetzung, Schulungen und Dokumentation. Die Fahrzeuge und deren Sicherheitskonzeption sind nach den üblichen einschlägigen Rechtsvorschriften und den aktuellen allgemein anerkannten Regeln der Technik zu fertigen. Zur Abnahme durch den AG müssen die Fahrzeuge (ein-schließlich der mitzuliefernden Dokumentation) alle anwendbaren Gesetze, Normen und behördlichen Vorgaben einhalten, insbesondere, aber nicht ausschließlich: Europäische Normen (EN), DIN-Normen bzw. DIN-VDE Bestimmungen, VDV-Schriften, BG-Vorschriften (BGV) / Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Internationale Normen: Internationale Organisation für Normung (ISO) und International Electrotechnical Commission (IEC).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Angaben zur Handelsregisternummer und Nennung des Amtsgericht, bei welchen die Nummer eingetragen ist
- Eigenerklärung-VO-2022-833
- Formblatt Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zu § 12, 15, 17, 18 ThuerVgG
- Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO
- Eigenerklärung § 10 ThuerVgG
- Eigenerklärung § 55 SektVO
- Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig)
- Nachweis über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001 (oder gleichwertig)
- Nachweis technische Leistungsfähigkeit (TW13; TW14)
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Ein Ausschluss kann auch bei einer mehrfachen Beteiligung eines Unternehmensals Nachunternehmen verschiedener Bewerber oder sowohl als Einzelbewerber als auch als Nachunternehmen erfolgen, sofern der so beteiligte Bewerber auf Nachfrage nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.