Belieferung von elektrischer Energie und Erdgas an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen für das Jahr 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: BGV31/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meiningen
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98617
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lra-sm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung von elektrischer Energie und Erdgas an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen für das Jahr 2023
Belieferung von elektrischer Energie und Erdgas an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen für das Jahr 2023
S1 NG TEN
Meiningen, DE
Das Los umfasst insgesamt 35 Lieferstellen mit ca. 1 GWh Strom pro Jahr. Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der „Lieferstellenübersicht“ und den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
S2 NG SWM
Meiningen, DE
Das Los umfasst insgesamt 22 Lieferstellen mit ca. 0,9 GWh Strom pro Jahr. Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der „Lieferstellenübersicht“ und den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
G2 NG SWM
Meiningen, DE
Das Los umfasst somit insgesamt 9 Lieferstellen mit ca. 3,1 GWh Erdgas pro Jahr. Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der „Lieferstellenübersicht“ entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S1 NG TEN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99087
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S2 NG SWM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meinigen
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98617
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
G2 NG SWM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meinigen
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98617
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.