Unterstützung der Verwaltungsbehörde ESF bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Thüringen in der Förderperiode 2021 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 34-3135/321

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tmasgff.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=476456
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=476456
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung der Verwaltungsbehörde ESF bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Thüringen in der Förderperiode 2021 bis 2027

Referenznummer der Bekanntmachung: 34-3135/321
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verwaltungsbehörde ESF im TMASGFF benötigt zur Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Thüringen in der Förderperiode 2021 bis 2027 einen Dienstleister. Es soll daher eine Rahmenvereinbarung über die Leadagentur der Verwaltungsbehörde ESF im TMASGFF geschlossen werden.

Die Verwaltungsbehörde ESF ist gem. Art. 46 ff. i. V. m. Anhang IX der VO (EU) 2021/1060 verpflichtet, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Die künftige Leadagentur soll neben einer umfassenden Kommunikationsberatung geeignete Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen crossmedial umsetzen. Dazu gehören Aufgaben der Planung und Konzeption; des Projektmanagements und der Projektbetreuung sowie der visuellen Gestaltung z. B. von Publikationen aller Art. Die Leadagentur soll das gesamte Portfolio der klassischen Werbung, visuellen Gestaltung, Text, Fotografie, Onlinemarketing und -kommunikation zielgruppengerecht abdecken können. Weitere Aufgaben sind Eventmanagement und flankierende Public Relations. Besonderer Wert wird auf örtliche und zeitliche Flexibilität gelegt.

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in der Leistungsbeschreibung vom 23.08.2022.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
79341400 Werbekampagnen
79952000 Event-Organisation
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Verwaltungsbehörde ESF, angesiedelt im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF), benötigt zur Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für den ESF Plus in Thüringen in der Förderperiode 2021 bis 2027 einen Dienstleister. Das TMASGFF beabsichtigt, hierfür eine Leadagentur zu beauftragen.

Die Verwaltungsbehörde ESF ist gem. Art. 46 ff. i. V. m. Anhang IX der VO (EU) 2021/1060 verpflichtet, Informationsmaßnahmen und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Durch diese soll das ESF Plus Programm in der Förderperiode 2021 bis 2027 in Thüringen bekannt und die Fördermöglichkeiten aus dem ESF Plus den Interessent:innen und Akteur:innen sowie potenziellen Förderempfänger:innen zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus sollen auch die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen über die Rolle und die Errungenschaften des ESF sowie über die Ergebnisse und Auswirkungen des ESF Plus Programms in Thüringen und der damit geförderten Projekte informiert werden.

Der Auftrag setzt sich aus konzeptionellen, innovativen und umsetzungsorientierten Komponenten zusammen.

Zum Leistungsspektrum gehören u. a.:

umfassende Kommunikationsberatung der Verwaltungsbehörde ESF und Unterstützung bei der Umsetzung und konzeptionellen Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie für das ESF Plus Programm 2021 bis 2027 in Thüringen;

Erarbeitung von Vorschlägen für geeignete Werbemaßnahmen sowie deren Konzeption, Planung, Umsetzung und Dokumentation;

Realisierung von (crossmedialen) Kampagnen, einschließlich Kampagnenmotiven, Print-Anzeigen, Out-of-Home (OOH), Digital-Out-of-Home (DOOH), Online Media, Social Media; Kreation und Herstellung von Kommunikationsmitteln in tarifgebundenen Medien und tarifungebundenen Kommunikationsmitteln, wie z. B. Anzeigen, Plakate, Broschüren, Flyer, Kalender, Veranstaltungsausstattung wie Roll-ups, Ausstellungstafeln bzw. Informationstafeln, Werbemittel bzw. Merchandising inkl. Recherche, Erstellung von Beiträgen im Rahmen von Werbekampagnen bzw. zur Bewerbung von Veranstaltungen;

Pflege, Weiterentwicklung und Programmierung der Webseite des ESF Thüringen www.esf-thueringen.de (Content Management System (CMS) TYPO3) inklusive der Erarbeitung von Vorschlägen für deren inhaltliche Ausgestaltung, neue Inhalte sowie die Überprüfung auf Aktualität. Dabei müssen die technischen Vorgaben und Bedingungen des Freistaats Thüringen und des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beachtet werden. In diesem Zusammenhang erforderliche Abstimmungen mit dem Thüringer Landesrechenzentrum sind vom Auftragnehmer eigenständig vorzunehmen.

Realisierung von Kampagnen-Websites/Microsites;

Konzepte zum Einsatz neuer Medien sowie deren Umsetzung (z. B. Social Media);

Konzeption und Produktion von Filmen und Spots im Rahmen von Kampagnen (u. a. für Internet, Radio, TV, Kino);

Entwicklung neuer Ideen sowie Organisation und Durchführung von Veranstaltungen/ Aktionen/ Wettbewerben/Gewinnspielen (Präsenz, Hybrid und Digital);

Projektsteuerung; konzeptionelle, finanzielle und umsetzungsorientierte Steuerung des Projektes einschließlich der Erstellung und Überwachung einer Zeit- und Budgetplanung im Rahmen des Gesamtauftrages, der Durchführung von regelmäßigen Steuerungsrunden zur Abstimmung mit dem Auftraggeber;

Präsentationen von Ergebnissen in relevanten Steuerungsgremien.

Bei den Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass die Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt werden und Belange der Chancengleichheit berücksichtigt und weiterentwickelt werden.

Ein besonderer Wert wird auf die örtliche und zeitliche Flexibilität des Auftragnehmers gelegt. Zudem ist geplant, dass in regelmäßigen Abständen Meetings zu anstehenden Projekten bzw. zur Auswertung bereits erfolgter Projekte durchgeführt werden.

Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung vom 23.08.2022 zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung wird für zunächst zwei Jahre abgeschlossen. Die einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um zwei Jahre durch das TMASGFF ist möglich, wenn das TMASGFF spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich die Vertragverlängerung erklärt. Der Auftragnehmer kann auf die dreimonatige Vorfrist verzichten.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Erfahrung und Fachkunde in den folgenden Wertungsbereichen:

1. zwei vom Bewerber ausgewählte repräsentative Beispiele (Referenzen) mit konkreten Beschreibungen der dabei erbrachten Leistungen inkl. Arbeitsproben (Gewichtung: 60 %) und

2. Fachliche Qualifikation und Erfahrung der für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter:innen (Gewichtung: 40 %)

(siehe auch Verfahrensbeschreibung)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

2021DE05SFPR015

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/10/2022
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/10/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/12/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem TMASGFF zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem TMASGFF gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das TMASGFF dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das TMASGFF geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das TMASGFF.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Referatsleiter: Herr Axel Scheid, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Telefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.

Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Das TMASGFF ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2022

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