Verwertung und Transport gewaschener und ungewaschener Sandfangrückständen (AVV 19 08 02)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung und Transport gewaschener und ungewaschener Sandfangrückständen (AVV 19 08 02)
Verwertung und Transport gewaschener und ungewaschener Sandfangrückständen (AVV 19 08 02) von den Kläranlagen des EVS im Saarland vom 01.01.2023 bis 31.12.2024
Verwertung und Transport gewaschener und ungewaschener Sandfangrückständen (AVV 19 08 02)
Saarland
Verwertung und Transport gewaschener Sandfangrückständen (AVV 19 08 02) von den Kläranlagen des EVS im West-Saarland vom 01.01.2023 bis 31.12.2024; 66346 Püttlingen, 66115 Saarbrücken, 66763 Dillingen, 66798 Wallerfangen, 66740 Saarlouis, 66793 Saarwellingen, 66359 Bous, 66802 Überherrn, 66333 Völklingen, 66709 Weiskirchen, 66693 Mettlach, 66679 Losheim am See, 66687 Wadern, 66620 Nonnweiler, 66663 Merzig, 66780 Rehlingen-Siersburg, 66701 Beckingen, 66839 Schmelz, 66822 Lebach
Einseitige Verlängerungsoption von einmal 6 Monaten (bis 30.06.2025).
Verwertung und Transport gewaschener und ungewaschener Sandfangrückständen (AVV 19 08 02)
Saarland
Verwertung und Transport gewaschener Sandfangrückständen (AVV 19 08 02) von den Kläranlagen des EVS im Ost-Saarland vom 01.01.2023 bis 31.12.2024; 66640 Namborn, 66606 St. Wendel, 66564 Ottweiler, 66557 Illingen, 66571 Eppelborn, 66540 Neunkirchen, 66629 Freisen-Asweiler, 66287 Quierschied, 66113 Saarbrücken, 66130 Saarbrücken, 66459 Kirkel-Limbach, 66424 Homburg, 66453 Gersheim
Einseitige Verlängerungsoption von einmal 6 Monaten (bis 30.06.2025).
Verwertung und Transport gewaschener und ungewaschener Sandfangrückständen (AVV 19 08 02)
Saarland
Verwertung und Transport ungewaschener Sandfangrückständen (AVV 19 08 02) von den Kläranlagen des EVS im Saarland vom 01.01.2023 bis 31.12.2024; 66625 Nohfelden, 66629 Freisen, 66606 St. Wendel, 66606 St.Wendel, 66564 Ottweiler, 66583 Spiesen-Elversberg, 66649 Oberthal, 66629 Freisen, 66539 Neunkirchen, 66287 Quierschied, 66292 Riegelsberg, 66346 Püttlingen, 66113 Saarbrücken, 66798 Wallerfangen, 66359 Bous, 66352 Großrosseln, 66709 Weiskirchen, 66693 Mettlach, 66687 Wadern, 66636 Tholey, 66780 Rehlingen-Siersburg, 66822 Lebach
Einseitige Verlängerungsoption von einmal 6 Monaten (bis 30.06.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Der Verwerter muss die Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb nach §§56,57 KrWG sowie die Genehmigung der Verwertungsanlage für Sandfangrückstände nachweisen.
Der Transporteur muss die Genehmigung für den Transport von Sandfangrückständen nachweisen sowie eine Fuhrparkdarstellung einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können nur elektronisch in Textform über https://www.subreport.de/E92844643 eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufga-ben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).