Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha, Bergallee 8, 99867 Gotha, 2. Bauabschnitt-Gebäudeteil C (2) Referenznummer der Bekanntmachung: LRAGTH-2022-08-25/0026
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha, Bergallee 8, 99867 Gotha, 2. Bauabschnitt-Gebäudeteil C (2)
Los 25 Parkettarbeiten Gebäudeteil C
Staatliches Gymnasium Ernestinum Gotha Bergallee 8 99867 Gotha
ca. 300 m2 Aufarbeitung vorhandenes Parkett mit Ergänzungen in Teilbereichen incl.
Endbeschichtung
ca. 190 m Holzsockelleisten
ca. 190 m Parkett- bzw. Viertelleiste
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit ( §§ 10,12 Abs.2 ThürVgG )
Verpflichtung zur Beachtung der ILO -Kernarbeitsnorm ( §§11 und 12 Abs.2 ThürVgG )
Verpflichtung nach §12 und §15 ThürVgG, §17 ThürVgG und §18 ThürVgG
Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen-Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022
Nach dem Thüringer Vergabegesetz ist der Bestbieter verpflichtet die o. g. Erklärungen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls in der v. g. Frist von diesen vorzulegen.
Weiterhin sind vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Nachweise gemäß VOB/A - EU § 6a Satz 3 a), b) ,c), g), h)
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren mit ausreichend begründeter Dringlichkeit
Aufhebung vorangegangener Vergabeverfahren über die Bekanntmachungsnummer 2022/S 037-094536 , 2022/S 128-363482 und 2022/S 143-407980
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter der unter Punkt I.3) angegebenen Internetadreese abgerufen werden. Über Änderungen an den Vergabeunterlagen , Nachsendungen, Bieteanfragen, Antwortschreiben etc. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet, Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Angebote sind in Textform gemäß § 126 b BGB einzureichen (mit Angabe der Identität des Erklärenden-vollständiger Name bzw. bei juristischen Personen neben Firmenname und Rechtsform auch der Name der Person, die das Angebot einreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4BYYY2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gth.de