Lieferung eines UNIMOG 323 mit Ladekran und Heckkraftheber
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines UNIMOG 323 mit Ladekran und Heckkraftheber
Bei dieser Modellausführung des Unimog 323 ist der An-/Aufbau eines speziellen Ladekrans sowie Heckkrafthebers nach der geforderten Hubklasse, Krangruppe und Hubbewegung möglich, die für die zu erfüllenden Arbeitsleistungen auf den Abwasseranlagen erforderlich sind.
Verschiedene Kläranlagen des Entsorgungsverbandes Saar
Der Unimog 323 des Herstellers Mercedes-Benz kommt als einziger Geräteträger für die Einsatzgebiete auf den Kläranlagen des Entsorgungsverbandes Saar in Betracht und kann daher auch nicht fabrikatsneutral ausgeschrieben werden.
Bei dieser Modellausführung ist der An-/Aufbau eines speziellen Ladekrans, sowie Heckkrafthebers nach der geforderten Hubklasse, Krangruppe und Hubbewegung möglich, die für die zu erfüllenden Arbeitsleistungen auf den Abwasseranlagen erforderlich sind.
Hierdurch ist der Unimog äußert flexibel einzusetzen. Es können hiermit Personenbefreiungen (bspw. aus Klärbecken), Beckenreinigungsarbeiten sowie Reparaturen an diversen Anlagen, z.B. Beleuchtungseinheiten oder Fassaden von Faultürmen, durchgeführt werden.
Dies optimiert die Arbeitsprozesse, da bisher für solche Leistungen externe Firmen beauftragt werden mussten, die entsprechende Krane liefern können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines UNIMOG 323 mit Ladekran und Heckkraftheber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB