Telemedizin im Thüringer Justizvollzug Referenznummer der Bekanntmachung: 4550 / E - 139 / 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justiz.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telemedizin im Thüringer Justizvollzug
Bereitstellung ärztlicher Dienstleistungen in Form von Telemedizin für die in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen Untergebrachten
Thüringer Justizvollzugseinrichtungen (siehe Leistungsbeschreibung)
In den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen befinden sich Personen, die der ärztlichen Untersuchung, Diagnosestellung und Therapie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Gesundheitsfürsorge bedürfen. Neben Präsenzärzten sollen hierbei zukünftig Ärzte eingesetzt werden, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über Datenleitungen als Audio- und Videoschaltung zugeschaltet werden und die im Rahmen der konkreten Arztvorstellung, die durch Anstaltsbedienstete erfolgt, die nachgefragten ärztlichen Dienstleistungen (Diagnose und Therapieentscheidung einschließlich der ärztlichen Verordnung oder Überweisung zur weiteren ärztlichen Abklärung) im Wege der ausschließlichen Fernbehandlung erfüllen (Telemedizin).
Dieses Vergabeverfahren (Ausschreibung) erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die für die Finanzierung der Umsetzung der Telemedizin in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen erforderlichen Haushaltsmittel vom Thüringer Landtag freigegeben werden (Haushaltsvorbehalt).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Telemedizin im Thüringer Justizvollzug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/tlvwa
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer des Freistaats Thüringen ist die sofortige Beschwerde zulässig, über die das Thüringer Oberlandesgericht in Jena entscheidet. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Diese Zwei-Wochen-Frist beginnt entweder mit der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer des Freistaats Thüringer oder für den Fall, dass die Vergabekammer des Freistaats Thüringen über einen Antrag auf Nachprüfung nicht innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags entschieden hat, mit dem Ablauf der zuletzt genannten Frist.