Ausbau des Abwassersystems im Industriegebiet Nitzschka in Schmölln, 1. Bauabschnitt Verlegung Schmutz- und Regenwasserableitung, Baufeldfreimachung und Rückbau (Los 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 041.2:500/2022/03

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmölln
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04626
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neu.schmoelln.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausbau des Abwassersystems im Industriegebiet Nitzschka in Schmölln, 1. Bauabschnitt Verlegung Schmutz- und Regenwasserableitung, Baufeldfreimachung und Rückbau (Los 1)

Referenznummer der Bekanntmachung: 041.2:500/2022/03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45232411 Bau von Schmutzwasserleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

1. Bauabschnitt Verlegung Schmutz- und Regenwasserableitung, Baufeldfreimachung und Rückbau (Los 1)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 189 362.69 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Hauptort der Ausführung:

04626 Schmölln OT Nitzschka

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Bauabschnitt Verlegung Schmutz- und Regenwasserableitung, Baufeldfreimachung und Rückbau (Los 1)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 111-309707
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 041.2:500/2022/03
Bezeichnung des Auftrags:

Ausbau des Abwassersystems im Industriegebiet Nitzschka in Schmölln, 1. Bauabschnitt Verlegung Schmutz- und Regenwasserableitung, Baufeldfreimachung und Rückbau (Los 1)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: 04626 Schmölln
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 189 362.69 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.

Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).

Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen.

Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2022

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