Lieferung elektrischer Energie für das Lieferjahr 2023 mit dreimaliger Verlängerung um jeweils ein Jahr Referenznummer der Bekanntmachung: IMMO 2022 Strom 2023/bbs
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leg-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie für das Lieferjahr 2023 mit dreimaliger Verlängerung um jeweils ein Jahr
Stromlieferung an alle Stromentnahmestellen des Auftraggebers (AG) mit einem Gesamtliefervolumen von ca. 4 Mio. kWh/Jahr (gem. den Verbrauchs- und Leistungsdaten aus dem Jahr 2021).
Entnahmestellen mit Registrierender-Leistungs-Messung
Insg. 11 Entnahmestellen in:
Erfurt
Hermsdorf
Hörselberg
Sonneberg
Eisenach
Ilmenau
Sömmerda
Föritztal, Neuhaus-Schierschnitz.
Die genauen Anschriften finden sich in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung.
Die LEG Thüringen ist die Wirtschaftsförderungs- und Immobiliengesellschaft des in Deutschland gelegenen Freistaats Thüringen (siehe: www.leg-thueringen.de). Im Rahmen ihrer vielfälftigen Aufgaben betreut sie thüringenweit an mehreren Standorten eine Vielzahl von eigenen Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien. Diese Gebäude sind mit Strom mit einem jährlichen Liefervolumen mit ca. 3,1 Mio. kWh zu versorgen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Siehe Verlängerungsoption
Entnahmestellen im Standard-Last-Profil
Insg. 280 Entnahmestellen in:
Altenburg, Thür
Apfelstädt
Apolda
Arnstadt
Artern
Auengrund
Bad Köstritz
Buttstädt
Eisenach
Erfurt
Gehlberg
Gera
Gotha, Thür
Hermsdorf, Thür
Ilmenau, Thür
Ilmtal
Jena
Königsee-Rottenbach
Langewiesen
Magdala
Meuselbach-Schwarzmühle
Mühlhausen
Neuhaus-Schierschnitz
Nordhausen, Thür
Pößneck
Ronneburg
Rösitz
Rudolstadt
Schleiz
Schmalkalden
Schmölln, Thür
Schönbrunn
Sömmerda
Sonneberg, Thür
Stadtilm
Steinbach-Hallenberg, Thüringe
Suhl
Unterwellenborn
Waltershausen, Thür
Weimar, Thür
Wernshausen
Worbis
Wutha-Farnroda.
Die genauen Anschriften finden sich in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung.
Die LEG Thüringen ist die Wirtschaftsförderungs- und Immobiliengesellschaft des in Deutschland gelegenen Freistaats Thüringen (siehe: www.leg-thueringen.de). Im Rahmen ihrer vielfälftigen Aufgaben betreut sie thüringenweit an mehreren Standorten eine Vielzahl von eigenen Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien. Diese Gebäude sind mit Strom mit einem jährlichen Liefervolumen mit ca. 0,9 Mio. kWh zu versorgen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Siehe Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung darüber, dass es sich bei dem Unternehmen um ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG handelt, also eine juristische Person, die Energie (hier Strom) an andere liefert.
b) Erklärung zur Eintragung in das Berufs-/ oder Handelsregister inkl. Nachweis auf gesonderes Verlangen der Vergabestelle.
a) Eigenerklärung zum Umsatz innerhalb der letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre inkl. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle.
b) Eigenerklärung zur Bonität inkl. Nachweis, der den geforderten Bonitätsindex belegt auf Verlangen der Vergabestelle; der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
zu III.1.2 a) der jeweils geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 8.000.000,00 €
zu III.1.2 b) der Bonitätsindex muss ein "sehr geringes bis unterdurchschnittliches Ausfallrisiko“ bzw. „sehr gut/ausgezeichnet" ausweisen.
Eigenerklärung zu früher ausgeführten Lieferleistung innerhalb der letzten drei Jahre gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung. Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung über die odnungsgemäße Ausführung vom jeweiligen Auftraggeber vorzulegen.
mindestens 3 Referenzen mit den genannten Daten sind vorzulegen
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Eine Angebotsabgabe ist nur für alle Lose zugelassen; es müssen alle Lose angeboten werden.
2.) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben.
3.) Zur Vermeidung von Risikozuschlägen bzw. Optionsprämien auf Seiten der Bieter erfolgt eine Indizierung der angebotenen Strompreise bis zum Zeitpunkt kurz vor der Zuschlagserteilung. Die Angebotspreise werden an die Entwicklung auf dem Terminmarkt an der Leipziger Strombörse EEX gekoppelt, d.h., sie werden preisindiziert.
4.) Die Vergabestelle weist gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG darauf hin, dass der Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (siehe Pkt. D der Angebotsaufforderung) zu dieser Angebotsaufforderung aufgeführten Verpflichtungserklärungen nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen vorlegen muss und dass, bei nicht fristgerechter Vorlage, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Die vorgenannte Frist zur Vorlage beginnt ab dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung zur Vorlage folgt.
5.) Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
6.) Beabsichtigte Unterauftragnehmer sind bereits mit dem Angebot zu benennen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
7.) Etwaige Bieterfragen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen; telefonische Anfragen oder Anfragen per Mail werden nicht beantwortet. Die Beantwortung erfolgt in einem allen Bietern auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten fortlaufend geführten geosnderten Dokument.
8.) Bietern wird empfohlen sich auf der Vergabeplattform zu registrieren, um über Änderungen oder neue Dokumente informiert zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Auf die Vorschriften der §§ 160ff GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.