Beschaffung von Bordrechnern der Atron electronic GmbH

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://saarvv.de/impressum/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Koordination verbundbezogener Aufgaben des ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Bordrechnern der Atron electronic GmbH

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die SNS Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH (nachfolgend auch „SNS“ genannt) und die angeschlossenen Aufgabenträger/Verkehrsunternehmen planen die Neubeschaffung von Bordrechnern der Atron electronic GmbH, um die Geräte auf den aktuellen technischen Stand zu bringen. Beabsichtigt ist der Abschluss eines Rahmenvertrages durch die SNS, aufgrund dessen die einzelnen Aufgabenträger/Verkehrsunternehmen Bordrechner bestellen können sollen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 6 600 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Als mandantenfähiges Verkaufssystem ist bereits seit der Gründung des Verkehrsverbundes das System der derzeitigen Auftragnehmerin, der Atron electronic GmbH, im Einsatz. Das Mandantensystem setzt sich aus Hard- und Softwarekomponenten zusammen. Zu den Hardwarekomponenten gehören auch die Bordrechner, die nun erneuert werden sollen. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die derzeitige Auftragnehmerin hat am Hintergrundsystem und seinen Komponenten ausschließliche Rechte. Die Bordrechner übernehmen neben dem Papierfahrschein-Ticketing wichtige Funktionen beim elektronischen Ticketing nach VDV-KA. Hierfür hat die derzeitige Auftragnehmerin Softwarekomponenten für den Bordrechner entwickelt, deren Lizenzrechte bei der Auftragnehmerin liegen. Darüber hinaus wird zentrale Software der Auftragnehmerin auf den Bordrechnern zum Einsatz gebracht, die Echtzeitdaten (ITCS-System) an die Datendrehscheibe des Saarlandes liefert. Auch hier liegen die Lizenzrechte bei der Auftragnehmerin.

Die Bordrechner übernehmen Aufgaben in enger Verzahnung mit dem Verkaufs-Hintergrundsystem der Auftragnehmerin sowie dem ITCS-System, führen auf den Fahrzeugen die dezentralen ITCS-Funktionen aus und steuern den Funkverkehr sowie die IBIS-Peripheriegeräte im Fahrzeug.

Die Verkaufsdaten der Papier- und eTicket-Verkäufe sowie deren Kontrolldaten werden ebenfalls über den Bordrechner an das Hintergrundsystem der Auftragnehmerin gesendet. Die Software des Hintergrundsystems für die Jahresabonnenten liefert Aktions- und Sperrlisten an die Bordrechner, die per Aktions- und Sperrlisten-Management die eTickets der Fahrgäste aktualisieren. Auch dieses System ist Teil des Gesamthintergrundsystems der Auftragnehmerin. Aufgrund dieser engen Verzahnung ist es erforderlich, dass Bordrechner und Software aus einer Hand stammen, weil nur die Bordrechner der derzeitigen Auftragnehmerin entsprechend in deren Gesamtsystem integriert werden können.

Nur die Auftragnehmerin hat als „Architektin“ des Gesamtsystems das technische Know-how über das Zusammenwirken aller Komponenten und Algorithmen. Die einzelnen Komponenten sind untereinander durch die Software der Auftragnehmerin vernetzt. Änderungen an einer Komponente haben z. T. kritische Auswirkungen auf andere Komponenten. Das Verkaufs- und Echtzeitdatensystem, dessen Teil die Bordrechner sowie die dazugehörige Software sind, haben – wie oben beschrieben – sicherheitsrelevante Funktionen, so dass die zwingende Notwendigkeit eines störungsfreien Betriebes besteht. So könnte bei Ausfall des Verkaufssystems bzw. bei fehlerhaften Datenlieferungen der Verkaufsdaten, dem Verbund und damit den beteiligten Verkehrsunternehmen ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden entstehen. Auch weitere betriebsrelevante Funktionen, wie die Ortung der Fahrzeuge, könnten ausfallen. Wenn die Ortung nicht mehr möglich sein sollte, werden weder den Leitstellen der Auftraggeber selbst, noch den Kunden, die korrekten Echtzeitauskünfte angezeigt.

Das Funktionieren des bestehenden Gesamtsystems ist nur gewährleistet, wenn alle Komponenten mit den von der Auftragnehmerin definierten und programmierten Algorithmen zusammenarbeiten. Die Erweiterung des vorhandenen Systems und einzelner Funktionen sowie die Integration auszutauschender Komponenten können nur unter Eingriff in die Programmstruktur und im Rahmen von Urheber- und Lizenzrechten der derzeitigen Auftragnehmerin durchgeführt werden. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat nur die Auftragnehmerin. Nur sie kann entsprechende Programmierungsarbeiten gewährleisten. Für die Vertragserfüllung sind detaillierte Kenntnisse sämtlicher Schnittstellen und Schnittstellenspezifikationen zu Subsystemen zwingend erforderlich. Das bestehende System aus elektronischem Ticketing und Echtzeitdatenlieferung ist aufgrund der Einbindung zahlreicher Subsysteme sehr komplex strukturiert, so dass sich eine Verbindung zwischen einzelnen Teilmodulen ohne Detailkenntnisse der Programmstruktur sowie der Programminhalte nicht erschließen lässt.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich um eine zusätzliche Lieferleistung handelt, die zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt ist und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschafft werden müsste.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Markt Schwaben
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 6 600 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2022