Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10_ NTV 03 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.232.7171.010
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10_ NTV 03
09235 Burkhardtsdorf
Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung; Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistungen Leistungsphase 8 Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.- Nr.:102951052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09235 Burkhardtsdorf
Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung; Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistungen Leistungsphase 8 Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
IDer Abschnitt M 1.10 umfasst die Hochwasserschutzanlagen beidseitig der Zwönitz im Bereich Fluss-km 16+140 bis 16+407 zwischen Brücke Becherstraße und Brücke Bundesstraße 95 mit den Einzelmaßnahmen M1.10-1 linksufrig, M 1.10-2 linksufrig, M 1.10-3 linksufrig, M 1.10-4 linksufrig, M 1.10-5 linksufrig, (bereits gebaut), M 1.10-7 rechtsufrig, M 1.10-8 rechtsufrig,
M 1.10-9 rechtsufrig und M 1.10-10 rechtsufrig. Der Bereich ist in weiten Teilen durch ufernahe Bebauung (linksufrig oberstrom Brücke Becherstraße) und Teilen eingeschränkte Platzverhältnisse (linksufrig Bundesstraße B 180 und rechtsufrig die Becherstraße) gekennzeichnet.
Im Zuge der Ausführungsplanung war es erforderlich, einige Maßnahmeabschnitte an die geänderten Randbedingungen anzupassen bzw. teilweise neu zu beplanen, da die ursprünglich gewählte Lösung nicht mehr umsetzbar war. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Ursachen zurück zu führen:
Zwischen der Erarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (eingereicht zur Planfeststellung 2011) und dem Beginn der Ausführungsplanung (2018) haben sich aufgrund der langen Genehmigungs- und Planungszeit Änderungen in der Örtlichkeit, z. B. neue Anbauten an Gebäuden, Veränderungen der Uferbereiche infolge von jahreszeitlich ab-hängigen Wasserständen ergeben.
Diese Änderungen waren in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.
Neuplanung, M 1.10.3, M1.10.4 und M1.10,10:
Es kommen die vom Ausführungsplaner vorgeschlagenen Alternativlösungen zur Anwendung. Das sind Wegfall der Unterfangungen und Schwergewichtswände. Es wer-den vernagelte Spritzbetonschalen als Baugruben- und Gebäudesicherung ausgeführt
Umplanung, M1.10.7:
Aufgrund der Bestandsrecherche der vorhandenen Mauer wird eine Umplanung für die Maßnahme M1.10.7 vorgenommen, da der Teilabbruch des vorhandenen Stützwandschaftes nicht mehr erforderlich wird.
Anpassungsplanung, M 1.10.1, M 1.10.2.,M1.10.8 ,M1.10.9:
Die Anpassungsplanung ist aufgrund der neuen Vermessungsergebnisse einschl. des aktuellen Leitungsbestandes sowie der Abstimmung mit Dritten notwendig. Hier erfolgen im Zuge der Planung, Abstimmungen mit Dritten, Anpassungsplanungen in der Geometrie. Gleichzeitig sind die Planungen mit der Gemeindeverwaltung, der Flussmeisterei, den Versorgungsträgern und mit der Verkehrsbehörde abzustimmen.
Besondere Leistungen sind erforderlich geworden hinsichtlich der Übernahme der zusätzlichen Vermessungsergebnisse in die neue Planung, Erstellung von Aufgabenstellungen für zusätzliche Baugrundaufschlüsse, Entsorgungskonzepte,, Abrissgutachten und Flurstücks bezogene Planunterlagen fort zu schreiben bzw. neu zu erstellen.
Die zusätzlichen Planungsleistungen sind erforderlich um eine ausführungsreife Planung zu erstellen. Aus Gründen der Gewährleistung des AN für sein Werk. ist aus haftungstechnischen Gründen in Auftragnehmerwechsel nicht möglich.Die Nachtragsleistungen werden zugeordnet zu § 132 GWB Abs.2 Nr. 2a,b.