Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz_NTV 14 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.232.7151.006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz_NTV 14
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz
09123 Chemnitz - Harthau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.103307052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09123 Chemnitz- Harthau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Inhalt des 14. Nachtragsangebotes ist die Honorarfortschreibung zur Objektplanung und der örtlichen Bauüberwachung aufgrund erforderlicher zusätzlicher Planungsleistungen zur Binnenentwässerung im Zusammenhang mit der Errichtung der Hochwasserschutzanlage.
Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses AZ.: C 46 – 522/460/41 vom 16.10.2018 muss die LTV als Vorhabenträgerin die entsprechenden Hochwasserschutzanlagen, worunter auch die Binnenentwässerungsanlagen (Pumpenschächte, Pumpen einschl. des zur Betreibung erforderlichen Zubehörs) zählen, errichten, betreiben und unterhalten. Aufgrund vertiefender Untersuchungen und detaillierter Abstimmungen mit der Stadt Chemnitz und deren Wasserwehr (Berufsfeuerwehr Chemnitz) ergaben sich erforderliche Planungsänderungen und Planungsanpassungen für die Anschaffung, den Betrieb und die Unterhaltung der Pumptechnik. Für die Baumaßnahmen zur Herstellung der zwei voneinander örtlich getrennten Lagerplätze und von Versorgungsleitungen, Überwachung zur Lieferung und Montage der Pumpengarage und der Pumpentechnik, Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile, Einweisung und Probebetrieb in Abstimmung mit der Stadt Chemnitz und der Wasserwehr ist die örtliche Bauüberwachung erforderlich. Die Leistungen sind nicht Bestandteil des Ingenieurvertrages und werden für die Erfüllung der Gesamtaufgabe notwendig und daher anerkannt.
Die Überprüfung der Honorarfortschreibung des Nachtragsangebotes für die Leistungen der Objektplanung und der örtlichen Bauüberwachung erfolgte auf der Grundlage des bestehenden Ingenieurvertrages. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die für die fachgerechte Ausführung der Gesamtbaumaßnahme und für die Zielerreichung „Hochwasserschutz“ erforderlich sind. Die Leistungen sind aus haftungsrechtlichen Gründen keinen Dritten übertragbar.Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2; Nr.1, Nr. 2a, b, Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1.