Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB über Verkehrsleistungen im Stadtgebiet Leipzig und auf abgehenden Linien als Gesamtleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 230-568206

Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB über Verkehrsleistungen im Stadtgebiet Leipzig und auf abgehenden Linien als Gesamtleistung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 230-568206
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Leipzig und abgehende Linien.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Leipzig hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen und mit Bussen in ihrem Zuständigkeitsgebiet und auf abgehenden Linien als Gesamtleistung an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH vorgenommen. Gegenstand dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Bussen sowie der Betrieb der Schieneninfrastruktur. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird den Betreiber zu umfangreichen Investitionen in die Schieneninfrastruktur und in das Rollmaterial verpflichten. Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrages beträgt deshalb 22,5 Jahre. Der Dienstleistungsauftrag umfasst Verkehrsleistungen auf allen Linien der Straßenbahn (Linien 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, N10, N17) und auf allen Linien mit Bussen (Linien 60, 61, 62, 63, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 81, 82, 83, 85, 86, 86A, 87, 88, 89, 90, 91, 108, 130, 131, 143, 161, 162, 172, 173, 175, 176, N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9, N60), sowie damit verbundene weitergehende Mobilitätsdienste.

Weitergehende Informationen zu den Linien sowie zu weitergehenden Mobilitätsdiensten und die einzuhaltenden Standards (inkl. Qualitäts-/Sozialstandards) ergeben sich aus dem ergänzenden Dokument, das auf der Internetseite der Stadt Leipzig (https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Nahverkehrsplan/Vorabbekanntmachung-Stadt-Leipzig-12112020.pdf) abrufbar ist, und dem Nahverkehrsplan (Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig, Zweite Fortschreibung, https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Nahverkehrsplan/Zweite-Fortschreibung-Nahverkehrsplan-Stadt-Leipzig-2019.pdf).

Die Verkehrsdienstleistung des Dienstleistungsauftrags beträgt ca. 12,33 Mio. Fahrplan-km pro Jahr für den Straßenbahn- und ca. 10,35 Mio. Fahrplan-km pro Jahr für den Busverkehr (Verkehrsleistung insgesamt: ca. 22,68 Mio. Fahrplan-km pro Jahr) sowie die erforderlichen Zusatzleistungen (bspw. Veranstaltungsverkehre) und weiteren Kilometern für weitergehende Mobilitätsdienste.

Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne des Art. 2 lit. f) VO 1370/2007 zum Schutz der Verkehrsleistungen des beabsichtigten Dienstleistungsauftrages gewährt. Das ausschließliche Recht schützt die Verkehre, die Gegenstand des Dienstleistungsauftrages sind, während der gesamten Dauer des Dienstleistungsauftrages. Das ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden Verkehren, soweit das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich durch die Konkurrenzverkehre beeinträchtigt wird (§ 8a Abs. 8 PBefG).

Die Unterauftragsvergabe (Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007) ist mit der Maßgabe zulässig, dass der Betreiber den überwiegenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst erbringt.

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot in Abhängigkeit vom Nahverkehrsplan, von sich verändernden Verkehrsbedürfnissen, von Kundenanforderungen, von strukturellen Rahmenbedingungen oder von ordnungspolitischen Vorgaben anzupassen ist, um auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können.

Mit dieser Bekanntmachung kommt die Stadt Leipzig ihrer Veröffentlichungspflicht nach Artikel 7.3 der Verordnung 1370/2007 nach.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 27/07/2022
Laufzeit in Monaten: 270
II.4)Wichtigste Wirtschaftsgüter
Verlängerte Vertragslaufzeit aufgrund der wichtigsten Wirtschaftsgüter, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind: ja

Liste der Wirtschaftsgüter, mithilfe derer die öffentlichen Dienste erbracht werden:

Die LVB ist mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Bereich der Infrastruktur betraut. Sie ist verpflichtet, die für die Sicherstellung des Stadtverkehrs erforderlichen Infrastrukturen, einschließlich der notwendigen digitalen Infrastrukturen für Straßenbahn und Bus und ergänzende Mobilitätsdienstleistungen zu betreiben. Die Verpflichtung bezieht sich auch auf die Planung, die Finanzierung und den Neubau von Netzerweiterungen nach Maßgabe von Beschlüssen der Stadt.


Bedeutung der bereitgestellten wichtigsten Wirtschaftsgüter im Verhältnis zu den gesamten Wirtschaftsgütern, die für die Erbringung der öffentlichen Dienste erforderlich sind (geschätzter prozentualer Anteil der bereitgestellten Wirtschaftsgüter an den gesamten Wirtschaftsgütern, die zur Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen verwendet werden):

90 %.


Überwiegende Nutzung der Wirtschaftsgüter (geschätzter prozentualer Anteil an bereitgestellten Wirtschaftsgütern im Vergleich zu den Wirtschaftsgütern, die für Aktivitäten verwendet werden, die nicht die öffentlichen Dienste betreffen):

94 %.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:

Der Plan-Ausgleich ist von der LVB für das jeweils folgende Kalenderjahr spätestens zum 30.11. des Vorjahres vorab als vorläufiger rechnerischer Gesamtausgleich für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen dieses ÖDA auf der Grundlage eines Erfolgsplans zu kalkulieren. Dieser Gesamtausgleich ergibt sich aus den geplanten Aufwendungen zuzüglich durch Ausgleichsleistungen vermiedener oder reduzierter Aufwendungen und eines angemessenen Gewinns abzüglich geplanter Erträge, ggf. durch unterjährige Änderungen angepasst.

III.1.2)Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Spezifikationen ausschließlicher Rechte eingeräumt:

Die Stadt Leipzig gewährt der LVB auf der Grundlage von § 8a Abs. 8 PBefG ein ausschließliches Recht zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des vorliegenden ÖDA sind. Das ausschließliche Recht gilt für den räumlichen Geltungsbereich der Stadt Leipzig einschließlich Achsen für ausbrechende Verkehre und für die Dauer des ÖDA. Es gilt für die in § 2 Abs. 2 des ÖDA genannten Personenverkehrsdienstleistungen sowie für alle zukünftigen Verkehre, die zur Umsetzung von § 8 erforderlich sind. Zulässig bleiben Verkehre, die das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nur unerheblich beeinträchtigen.

III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen
An den Betreiber vergebener Prozentsatz 100%
(der verbleibende Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer, transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den betreffenden Diensten stehend gelten).:

Die LVB ist verpflichtet, ihre Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens das für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und während der Ausführungszeit Änderungen nachzuvollziehen. Die Vergütung des Fahrpersonals soll sich an den einschlägigen Tarifverträgen für öffentliche Nahverkehre in großen Städten in Sachsen orientieren. Der für Fahrpersonal in Nahverkehrsbetrieben repräsentative Tarifvertrag im ÖPNV ist der „Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen (TV-N Sachsen) vom 19. März 2009 in der Fassung vom 02. Mai 2018".

III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:

Der ÖDA dient der Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Leipzig gemäß § 4 RegG, § 8 Abs. 3, § 8a Abs. 1 PBefG und § 2 Abs. 1 SächsÖPNVG durch die Betrauung der LVB mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für die Sicherstellung eines integrierten Gesamtverkehrsangebots. Gegenstand des ÖDA ist die Verkehrsbedienung im ÖPNV im Sinne von § 1 Abs. 2 SächsÖPNVG mit Straßenbahnen und Bussen sowie ergänzenden Mobilitätsdienstleistungen mit ggf. anderen Verkehrsmitteln im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt, ergänzt um ausbrechende Verkehre. Vom ÖDA umfasst sind sämtliche öffentlichen Personenverkehrsdienste, die zum Inkrafttreten des ÖDA von der LVB betrieben werden. Der ÖDA umfasst ferner während seiner Laufzeit vorgenommene Änderungen dieser Verkehrsdienste und über das Änderungsmanagement nachträglich einbezogene, neu hinzukommende Verkehrsdienste innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs, der bestimmt wird durch das Gebiet der Stadt und den räumlichen Geltungsbereichen von Aufgabenübertragungen durch benachbarte Aufgabenträger. Zur Erbringung der Verkehrsdienste gehört die Durchführung der Personenbeförderung einschließlich der Aufrechterhaltung aller hierfür erforderlichen und zweckdienlichen Funktionen und Einrichtungen. Dazu gehören auch Planung, Finanzierung und Bau sowie der Betrieb der dazu erforderlichen Infrastruktur, soweit es sich dabei nicht um öffentliche Straßen oder von der Stadt oder von Dritten bereitgestellte Einrichtungen handelt. Die LVB ist nach Maßgabe des ÖDA Mobilitätsdienstleister der Stadt. Sie entwickelt und betreibt integrierte Mobilitätsangebote, entwickelt und betreibt multi– und intermodale Informations- und Vertriebssystemen und/oder Plattformen. Sie erforscht, erprobt und betreibt neue Formen öffentlich zugänglicher Verkehrsformen und stellt entsprechende Verkehrsangebote – auch unter Einbezug anderer Mobilitätsanbieter bereit. Darüber hinaus unterstützt die LVB die Stadt bei sämtlichen Fragen der Mobilität. Die LVB ist zudem mit der Errichtung und dem Betrieb der Mobilitätsstationen betraut. Diese Betrauung beruht auf dem Beschluss 2012/21/EU der Kommission und hat eine Laufzeit von 8 Jahren. Die LVB stellt sicher, dass sie die im ÖDA vorgegebenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllt. Sie erbringt das im ÖDA definierte Fahrplanangebot und schreibt es innerhalb der Rahmenvorgaben dieses ÖDA eigenverant-wortlich fort. Die LVB erbringt alle Verkehre nach der im ÖDA definierten Qualität. Dabei hält sie die Vorgaben an Tarif, Vertrieb und Verbundintegration entspr. des ÖDA ein. Zudem beschafft sie die notwendigen Anlage- und Personalressourcen und hält die Infrastruktur in Übereinstimmung mit dem ÖDA vor; sie darf hierzu Unteraufträge an Dritte vergeben und verpflichtet die Unterauftragnehmer gleichermaßen zur Einhaltung der Qualitätsvorgaben des ÖDA. Die Stadt kann alle gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des ÖDA ändern. Die Initiative für Änderungen kann auch von der LVB ausgehen. Die LVB legt der Stadt und der LVV in diesem Fall eine Kalkulation mit den etwaigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Änderung auf Kosten oder Erlöse vor und weist auf sonstige für die Finanzierung relevante Aspekte hin. Im Fall einer Modifizierung des Änderungsvorschlags erhält die LVB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stadt entscheidet über die Änderung und vollzieht sie entsprechend den im ÖDA und den im Übrigen geltenden Vorgaben.

III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:

Keine.

III.2)Qualitätsziele
III.2.1)Beschreibung
Information und Fahrkarten:

Siehe Pkt. 2.2 und Pkt. 2.8 im "Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation" für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Leipzig über Verkehrsleistungen (öffentlich zugänglich unter: https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Nahverkehrsplan/Vorabbekanntmachung-Stadt-Leipzig-12112020.pdf).


Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:

Siehe Pkt. 1.1.1 und Pkt. 2.5 im "Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation" für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Leipzig über Verkehrsleistungen (öffentlich zugänglich unter: https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Nahverkehrsplan/Vorabbekanntmachung-Stadt-Leipzig-12112020.pdf).


Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:

Siehe Pkt. 2.4 im "Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation" für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Leipzig über Verkehrsleistungen (öffentlich zugänglich unter: https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Nahverkehrsplan/Vorabbekanntmachung-Stadt-Leipzig-12112020.pdf).


Befragung zur Kundenzufriedenheit:

Die Aktivitäten im Qualitätsmanagementsystem müssen durch folgende wesentliche Bewertungs- und Steuerungsverfahren begleitet werden:- zyklische Ermittlung der Kundenzufriedenheit- kontinuierliche Bewertung der Leistungsfähigkeit im Testkundenverfahren- direkte Leistungsmessung für die Abwicklung der Geschäftsprozesse.


Beschwerdebearbeitung:

Siehe Pkt. 2.7.3 im "Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation" für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Leipzig über Verkehrsleistungen (öffentlich zugänglich unter: https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Nahverkehrsplan/Vorabbekanntmachung-Stadt-Leipzig-12112020.pdf).


Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:

Barrierefreiheit Bus, Barrierefreiheit Straßenbahn und Barrierefreiheit Kundeninformation - siehe Pkt. 2.1.1.1, Pkt. 2.1.2.1 und 2.4 im "Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation" für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Leipzig über Verkehrsleistungen (öffentlich zugänglich unter: https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Nahverkehrsplan/Vorabbekanntmachung-Stadt-Leipzig-12112020.pdf). Das gesamte Fahrpersonal hat sich durch Hilfsbereitschaft, Umsichtigkeit gegenüber Fahrgästen, freundliches, höfliches und respektvolles Auftreten auszuzeichnen und steht den Kunden für Auskünfte stets zur Verfügung. Durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass das Fahrpersonal Hilfe für und Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Personen erbringen kann.


Sonstige Qualitätsziele:

Sonstige Qualitätsziele: siehe "Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation" für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Leipzig über Verkehrsleistungen (öffentlich zugänglich unter: https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Nahverkehrsplan/Vorabbekanntmachung-Stadt-Leipzig-12112020.pdf).


III.2.2)Angaben zu Belohnungen und Sanktionen:

Zur Sicherstellung einer größtmöglichen Wirtschaftlichkeit sowie der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer hohen Qualität (Nr. 7 Anhang VO (EG) Nr. 1370/2007) wird ein Anreizsystem statuiert und in diesen ÖDA einbezogen.

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/07/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen in Bezug auf den gewählten Betreiber: Interner Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)

Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen in Bezug auf den gewählten Betreiber: Interner Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)

Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
V.2.4)Angaben zum Auftragswert (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 491 750 000.00 EUR
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 510 300 000

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

Die Stadt Leipzig hat sich zu einer Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB entschieden. Die Verkehrsleistung wird als Gesamtleistung vergeben (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG i. V .m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Die Verkehre, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, haben die Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards einzuhalten (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese Anforderungen sind im ergänzenden Dokument und im Nahverkehrsplan (Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig, Zweite Fortschreibung) zusammengefasst (§ 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Die Anforderungen stehen im Einklang mit den politischen Zielen des Nahverkehrsplans. Das ergänzende Dokument und der Nahverkehrsplan enthalten wesentliche Anforderungen gem. § 13 Abs. 2a PBefG. Das ergänzende Dokument ist öffentlich zugänglich unter folgender Internetadresse: https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Nahverkehrsplan/Vorabbekanntmachung-Stadt-Leipzig-12112020.pdf. Der Betreiber ist verpflichtet, auch den Betrieb der Schieneninfrastruktur zu übernehmen. Die Betriebspflicht ergibt sich aus der Straßenbahnunternehmergenehmigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 PBefG).

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2022

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