Ausschreibung eines Reinraumzeltes und einer Klimaanlage zwei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: titv 04-02/2022 EU und titv 04-03/2022 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.titv-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Reinraumzeltes und einer Klimaanlage zwei Losen
Ausschreibung eines mobilen, größenanpassbaren Reinraumzeltes zur Umhausung von unterschiedlichen Textilmaschinen inklusive der notwendigen Lüftungsanlage mit Kompatibilität zur Nutzung von Klimatisierungsanlagen für mindestens zwei typische Temperatur-Feuchte-Regime und von Klimatisierungsanlagen geeignet für mindestens zwei typische Temperatur-Feuchte-Regime zur Nutzung für ein mobiles, größenanpassbares Reinraumzelt zur Umhausung von unterschiedlichen Textilmaschinen in zwei Losen
Ausschreibung eines mobilen, größen anpassbaren Reinraumzeltes zur Umhausung von unterschiedlichen Textilmaschinen inklusive der notwendigen Lüftungsanlage
Greiz
Ausschreibung eines mobilen, größenanpassbaren Reinraumzeltes zur Umhausung von unterschiedlichen Textilmaschinen inklusive der notwendigen Lüftungsanlage mit Kompatibilität zur Nutzung von Klimatisierungsanlagen für mindestens zwei typische Temperatur-Feuchte-Regime (Regime 1: Textil/Zwischenlagerung des Zeltes; Regime 2: Elektronik
Zahlungsbedingungen:
- 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 70 % Schlusszahlung nach Leistungserbringung durch den Auftragnehmer und erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber
- Eine Bankbürgschaft der Hausbank des Bieters über den Gesamtbetrag der Anzahlung ist zwingend zusammen mit dem Angebot einzureichen (Anlage zum Angebot); ohne eine solche Bankbürgschaft können von der Vergabestelle keine Anzahlungen geleistet werden.
Lieferbedingungen:
- Lieferung einschließlich Transport, Verpackung, Gefahrtragung und Entladen am Bestimmungsort der Vergabestelle (DPU Greiz)
- Das Liefermaß von Zelt/Lüftung bzw. der einzelnen Elemente inklusive Transportverpackung darf jeweils die Maße Breite/Höhe 1,90 m * 2,20 m nicht überschreiten; beim
Gewicht gilt eine Beschränkung von maximal 1.800 kg je Transportstück.
- Anlieferung nur mit LKW bis max. 12,5 Tonnen ohne Anhänger, seitlich mit Stapler abladbar oder absenkbarer Ladebordwand
- Transportstücke müssen staplergerecht transportierbar sein
- Anschlagpunkte müssen ausgewiesen sein
Ausschreibung v Klimatisierungsanlagen geeignet f.mindestens zwei typische Temperatur-Feuchte-Regime
Greiz
Ausschreibung von Klimatisierungsanlagen geeignet für mindestens zwei typische Temperatur-Feuchte-Regime (Regime 1: Textil/Zwischenlagerung des Zeltes; Regime 2: Elektronik) zur Nutzung für ein mobiles, größenanpassbares Reinraumzelt zur Umhausung von unterschiedlichen Textilmaschinen
- 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 70 % Schlusszahlung nach Leistungserbringung durch den Auftragnehmer und erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber
- Eine Bankbürgschaft der Hausbank des Bieters über den Gesamtbetrag der Anzahlung ist zwingend zusammen mit dem Angebot einzureichen (Anlage zum Angebot); ohne eine
solche Bankbürgschaft können von der Vergabestelle keine Anzahlungen geleistet werden
Lieferbedingungen:
- Lieferung einschließlich Transport, Verpackung, Gefahrtragung und Entladen am Bestimmungsort der Vergabestelle (DPU Greiz)
- Das Liefermaß der Anlage(n) bzw. der einzelnen Elemente inklusive Transportverpackung darf jeweils die Maße Breite/Höhe 1,90 m * 2,20 m nicht überschreiten; beim Gewicht
gilt eine Beschränkung von maximal 1.800 kg je Transportstück.
- Anlieferung nur mit LKW bis max. 12,5 Tonnen ohne Anhänger, seitlich mit Stapler abladbar oder ab-senkbarer Ladebordwand
- Transportstücke müssen staplergerecht transportierbar sein
- Anschlagpunkte müssen ausgewiesen sein
Lieferadresse:
Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e. V.
Prototyping-Labor
Zeulenrodaer Straße 42
07973 Greiz/Deutschland
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG vornehmen und ggf. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
- Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt.abst.de) bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder Vorlage folgender Einzelnachweise:
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
- aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
- Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen
Der Bieter erklärt in frei gewählter Form, dass
- die Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt sind,
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind und
- der Betrieb gegen Unfall versichert ist (Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft)
- Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die Deckungshöhen sowie die versicherten Risiken ergeben)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ / ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung in Textform zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise, mit Ausnahme der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, lediglich von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für Nachunternehmer ist die Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen ausgefüllt und in Textform einzureichen.
- Vorlage einer Referenzliste (je beworbenes Los) über mindestens 2 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Lieferungen, in den letzten 3 Jahren, unter Nennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners und seiner Telefonnummer
- Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
- ggf. Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 11 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG)
- Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11, 12 Abs. 2 ThürVgG)
- ggf. Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11, 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
- Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).