Kanalinspektionsfahrzeug KAT Artern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Artern
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 06556
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kat-artern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalinspektionsfahrzeug KAT Artern
Lieferung eines Kanalinspektionsfahrzeuges
Artern
Der KAT Artern schreibt in einem offenen Vergabeverfahren ein Kanalinspektionsfahrzeug für die Inspektion von Schmutz- und Regenwasserkanälen aus. Es sollen Hauptkanäle aller Dimensionen ab DN 100 untersucht werden.
Für die gültige Angebotsabgabe ist eine rechtsverbindliche Unterschrift auf der zweiten Seite des Formblattes 633EG – Angebotsschreiben – notwendig. Die Angebotsunterlagen müssen ferner vollständig und mit allen geforderten Erklärungen und Anlagen abgegeben werden.
Das Fahrgestell und der Aufbau sind anhand der folgenden Leistungsbeschreibung jeweils pauschal nach Einzelbeschreibungen anzubieten.
Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst befestigte und unbefestigte Straßen und Wege.
Alle notwendigen Bieterangaben bzw. Abfragen sind in den dafür vorgesehenen Leerzeilen (mit Unterstrich) zwingend auszufüllen, wenn notwendig sind die Angaben auf Beiblättern zu ergänzen. Die zugehörige Position ist auf dem Beiblatt zu vermerken, die Beiblätter sind fortlaufend zu nummerieren.
Das Gesamtgewicht des Fahrzeuges ist so auszulegen, dass in jedem möglichen Betriebszustand das zulässige Gesamtgewicht sowie die zulässigen Achslasten nach StVZO eingehalten werden. Hierauf sind die Fahrzeugkomponenten, insbesondere die Kubatur des Fahrzeugaufbaues abzustimmen.
Die Lage des Aufbaues auf dem Fahrgestell muss so abgestimmt sein, dass die zulässigen Achs- und Radlasten ausgenutzt, aber nicht überschritten werden.
Der Auftragnehmer (kurz: AN) ist für die komplette Herstellung und Montage des Kanalinspektionsfahrzeuges zuständig. Nach Auslieferung des Fahrgestelles an den Aufbauhersteller ist eine Information an den Auftraggeber (kurz: AG) vorzunehmen.
Vor der Abnahme durch den AG hat eine Fahrzeugabnahme nach § 13 EG durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) zu erfolgen. Das Fahrzeug ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine abzunehmen.
Das Komplettfahrzeug ist im einsatzfähigen Zustand (gemäß StVZO) am Werk des AN dem AG zu übergeben. Zum Übergabetermin hat durch den AN eine detaillierte Einweisung des Bedienpersonals, einschließlich Probefahrt zu erfolgen. Anfallende Kosten sind im Angebot zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Eine komplette Dokumentation in deutscher Sprache ist mit dem Fahrzeug zu übergeben. Der Nachweis der Zertifizierung nach DINISO 9001:2000 ist zu erbringen. Die Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers sind zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Auszug aus dem Handels- und Berufsregister,
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Unternehmen und Lieferanten (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOL). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Eigenerklärung des Bieters (Formblatt 124), dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, er sich in Liquidation befindet, er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
- Nachweis Berufsgenossenschaft.
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Bieters aus den letzten 3 Jahren, falls deren Veröffentlichung
nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
- Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
- Eigenerklärung des Bieters, dass er keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als
Bewerber infrage stellen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der 3 letzten Geschäftsjahre der
Leistungen, die Gegenstand des Auftrages sind.
- Leistungen, die Gegenstand des Unterauftrags sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Übersicht über die in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des
Rechnungswertes und der Leistungszeit.
- Nachweis Qualitätssicherung, z. B. durch Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2000.
- Referenzen des Auftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland