Sicherheitsgatewayinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: TLRZ-V-21-041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://verwaltung.thueringen.de/evergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsgatewayinfrastruktur
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Sicherheitsgatewayinfrastruktur und damit verbundener Dienstleistungen
Ilmenau
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Sicherheitsgatewayinfrastruktur und damit verbundener Dienstleistungen
1. Die in der Bekanntmachung unter Ziffer II.1.5) und Ziffer II.2.6) angegebenen Werte stellen die Höchstwerte dar, bis zu denen Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die benötigten Leistungen einen Wert von 1.680.000 Euro ohne MWSt haben werden (Schätzwert)
Soweit Leistungen im Wert von 10 000 000 EUR ohne MwSt abgerufen wurden, ist aus der Rahmenvereinbarung kein weiterer Abruf möglich.
2. Für die Angaben des Bewerbers zur Eignung (Bewertungsmatrix) werden wie folgt Punkte vergeben:
2.1 Allgemeine Unternehmenskriterien
2.1.1. Bewertet wird die Angabe zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen drei Kalenderjahren in Projekten oder Aufträgen im Bereich IT-Sicherheit fachlich mitgewirkt haben.
min. 8 Mitarbeiter = Mindestkriterium, (0 Pkt.)
min. 15 Mitarbeiter = 4 Pkt.
min. 25 Mitarbeiter = 6 Pkt.
min. 40 Mitarbeiter = 10 Pkt. (maximale ereichbare Punktzahl)
2.1.2 Bewertet wird die Angabe zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen drei Kalenderjahren in Projekten oder Aufträgen im Bereich Netzwerk fachlich mitgewirkt haben.
min. 8 Mitarbeiter = Mindestkriterium (0 Pkt.)
min. 15 Mitarbeiter = 4 Pkt.
min. 25 Mitarbeiter = 6 Pkt.
min. 40 Mitarbeiter = 10 Pkt. (maximale ereichbare Punktzahl)
2.1.3 Bewertet wird die Angabe zur Anzahl der Hersteller, deren Produktportfolio maßgebliche IT-Sicherheitskomponenten umfasst und die dem Unternehmen die höchste oder zweithöchste Partnerzertifizierungstufe verliehen haben.
min. 3 Hersteller = Mindestkriterium (0 Pkt.)
min. 4 Hersteller = 4 Pkt.
min. 5 Hersteller = 6 Pkt.
min. 6 Hersteller = 10 Pkt. (maximale ereichbare Punktzahl)
2.2. Kriterien zur Bewertung von 3 vergleichbaren Referenzen (es werden 3 Referenzen bewertet und die Punkte werden addiert)
2.2.1 Bewertet wird die Angabe des eigenen Auftragsvolumens im Projekt in Euro netto
Pro Referenz
min. 100.000 € = Mindestkriterium (0 Pkt.)
min. 300.000 € = 4 Pkt.
min. 500.000 € = 6 Pkt.
min. 700.000 € = 10 Pkt. (es könne maximal 30 Punkte erreicht werden)
2.2.2 Bewertet wird die Angabe zur Anzahl der Server, welche hinter der errichteten IT-Sicherheitsgatewayinfrastruktur liegen
Pro Referenz
min. 1.000 Server = Mindestkriterium (0 Pkt.)
min. 1.500 Server = 4 Pkt.
min. 2.000 Server = 6 Pkt.
min. 3.000 Server = 10 Pkt. (es könne maximal 30 Punkte erreicht werden)
2.2.3 Bewertet wird die Angabe zur Anzahl der im Projekt in Betrieb genommenen Sicherheitsgateways
Pro Referenz
min. 4 Stück = Mindestkriterium (0 Pkt.)
min. 6 Stück = 4 Pkt.
min. 8 Stück = 6 Pkt.
min. 10 Stück = 10 Pkt. (es könne maximal 30 Punkte erreicht werden)
2.2.4 Bewertet wird die Angabe, ob die errichtete IT-Sicherheitsgatewayinfrastruktur Bestandteil eines nach ISO27001 (nativ) BSI-zertifizierten Verbundes war.
Pro Referenz
Nein = 0 Pkt.
Ja = 10 Pkt. (es könne maximal 30 Punkte erreicht werden)
2.2.5 Bewertet wird die Angabe, ob die Verwaltung der Komponenten der errichteten IT-Sicherheitsgatewayinfrastruktur durch ein zentrales Management erfolgte.
Pro Referenz
Nein= 0 Pkt.
Ja = 5 Pkt.
Ja, unter Einsatz eines Multi-Vendor-Management-Tools = 10 Pkt. (es könne maximal 30 Punkte erreicht werden)
Die maximale mögliche Gesamtpunktzahl für die Bewertungskriterien beträgt insgesamt 180
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsgatewayinfrastruktur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99428
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Einreichung des Teilnahmeantrages hat unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag, das Bestandteil der Teilnahmeunterlagen ist, zu erfolgen. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
b) Das Formblatt „Ergänzende Erklärung zu Sicherheit und Geheimhaltung - Bewerber“ ist mit den Teilnahmeantrag, das Bestandteil der Teilnahmeunterlagen ist, einzureichen. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
c) Eignungsleihe: Der Bewerber kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das „Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens sicherzustellen.
d) Bewerbergemeinschaft: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass
- und aus welchem Grund die Bewerbergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, das geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und
gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde,
- das geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und
- alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Es ist das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Teilnahmeantrag ausgefüllt beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Abs. 1 u. 2 GWB:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
a) gegen § 134 verstoßen hat oder
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 1-3 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.