Gesundheitstage und -aktionen im internen BGM (02/PE/2022) Referenznummer der Bekanntmachung: 02/PE/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]14
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Gesundheitstage und -aktionen im internen BGM (02/PE/2022)
Leistungsgegenstand ist die Dienstleistung der Durchführung von Gesundheitstagen und -aktionen für die Beschäftigten der Auftraggeberin im Kontext der aktuellen Ausrichtung und Zielstellung des internen betrieblichen Gesundheitsmanagements der Auftraggeberin. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis einer Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung umfasst, die Durchführung von Gesundheitstagen und -aktionen an ausgewählten und wechselnden Standorten der Auftraggeberin sowie die Durchführung von digitalen Gesundheitstagen und -aktionen im verschiedenen Formaten und Themenfeldern wie Stressbewältigung und Ressourcenstärkung, Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte, Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftraggeberin hat im Rahmen ihres strategischen Personalmanagements und der Personalentwicklung ein internes betriebliches Gesundheitsmanagement aufgebaut, welches systematisch und prozessual angelegt ist (PDCA-Zyklus). Der Personalbestand verteilt sich aktuell auf rund 160 Standorte unterschiedlicher Größe, die sich geographisch über die nachfolgend genannten Bundesländer verteilen:
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen.
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben (geschätzte Anzahl) im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zur Anzahl, die als Kalkulationsgrundlage im Preisblatt (80) gekennzeichnet sind, handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Die absolute Höchstabnahmemenge in der Grundlaufzeit beträgt 20 Prozent über den Angaben der geschätzten Anzahlen aus dem Preisblatt (80).
Im Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen beträgt die absolute Höchstabnahme je Verlängerung 20 Prozent über den Angaben der geschätzten Anzahl aus dem Preisblatt (80).
Es kann im Weiteren im Hinblick auf Präsenzveranstaltungen nicht prognostiziert werden, inwieweit die Rahmenbedingungen zu Covid-19 die Durchführung hindern. Hier wird flexibel zu reagieren sein und ggf. auf die Alternative digitale Durchführung umzusteigen sein.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und läuft bis zum 31.12.2024. Beginn der Dienstleistung der Durchführung von Gesundheitstagen und -aktionen für die Beschäftigten der Auftraggeberin erst ab dem 01.01.2023 zu erbringen.
Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber dem Vertrag zweimalig zu verlängern, längstens bis zum 31.12.2026.
Auf Grund der Besonderheit der Rahmenvereinbarung sind alle Einzelaufträge, die im Rahmen der Vertragslaufzeit beauftragt werden, abzuschließen, auch wenn dies über die Vertragslaufzeit hinaus geht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe
insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall
der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur
Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der
Gesamtumsatz des Bieters sowie der
Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021), soweit er
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist
("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Aufträge (Referenzen) in den Geschäftsjahren 2017 bis 2022 beizufügen, in welcher
der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung,
der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der
Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat
sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
- Es sind mindestens drei unterschiedliche, vergleichbare Referenzaufträge zu benennen.
- Es ist vom Bieter ein Referenzauftrag anzugeben, bei dem er im digitalen Format für Gruppen mit einer Größe ab 25 Teilnehmenden und mehr Gesundheitsaktionen (handlungsfeld-übergreifend und/oder mit festgelegtem Handlungsfeld bzw. Zielsetzung) erfolgreich durchgeführt hat.
- Es sind vom Bieter zwei Referenzaufträge anzugeben, in denen Gesundheitstage und/oder -aktionen an mind. 10 Standorten in Deutschland erfolgreich umgesetzt worden sind.
- Es müssen zwei der insgesamt drei Referenzaufträge für Auftraggeber aus Branche der Öffentlichen Verwaltung, ggf. der Sozialversicherung erbracht worden sein.
>> Es müssen qualifizierte Personen für die Dienstleistung bei der Auftraggeberin zur Verfügung stehen.
>> Der Auftragnehmer darf ausschließlich Personen für die Durchführung der Gesundheitstage und -aktionen
einsetzen, die die konkreten Anforderungen gemäß Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Anbieterqualifikationen (71) erfüllen.
Zusätzliche Anforderungen sind:
- mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Prävention im Falle der Projektleitung bzw. der Vertretung
- Erfahrung bei der Durchführung von Gesundheitstagen und -aktionen
>> Der Auftragnehmer hat zu versichern, keine Scientology−Techniken oder L. Ron Hubbard−Technologie
anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die
Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise vorzulegen:
> Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung (60)
> ein Datensicherheitskonzept, in dem der Teilnehmer/Bieter die bei ihm vorhandenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und
zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels
des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden
Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der
Eingabekontrolle sowie der Einhaltung
des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61))
> Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62)
> Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63)
> Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64)
> Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und
> ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept gemäß Ziffer 4 der BWB.
>> Mit dem Angebot hat der Bieter ein selbst zu erstellendes Konzept zur Durchführung von Gesundheitstagen und eine Arbeitsprobe zu „Gesundheitsförderungsmaßnahmen für ein Team mit einer beschriebenen Teamsituation“ gemäß Ziffer 3 BWB vorzulegen.
>> Außerdem ist eine Erklärung des Bieters zu vorgesehenen Projektleiters und -assistenz mit jeweiliger
Qualifikation für die Auftragserfüllung (42) vorzulegen.
Im Übrigen ist eine Eigenerklärung (41) des Bieters vorzulegen, dass er im Fall der Zuschlagserteilung
spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden
Mindestdeckungssummen verfügt:
> Personenschäden 3.000.000 Euro
> Sachschäden 3.000.000 Euro
> Vermögensschaden und Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 1.000.000 Euro
Hinweis (siehe Ziffer 11 der BWB (20)):
Die Auftraggeberin behält sich einen Präsentationstermin mit den Bietern zu den drei nach der Wertung besten
Angeboten auf Basis des abgegebenen Angebots vor. Der Präsentationstermin wird voraussichtlich digital per
Videokonferenz durchgeführt. Für den Präsentationstermin erfolgt keine Erstattung von Aufwandsersatz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das
Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber
der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu
Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen
mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.