Klärschlammentwässerung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee und Walschleben Referenznummer der Bekanntmachung: AZV/EU/2022-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Langensalza
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99947
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wazv-badlangensalza.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentwässerung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee und Walschleben
Dienstleistungen Klärschlammentwässerung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee und Walschleben im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025
Bad Langensalza, DE
Der Abwasserzweckverband "Mittlere Unstrut" (Auftraggeber - AG) betreibt an den Standorten Bad Langensalza, Gebesee und Walschleben je eine Kläranlage.
Gegenstand dieser Dienstleistungsausschreibung des AG ist die Klärschlammentwässerung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee und Walschleben.
Diese Leistungen sind im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu erbringen.
Nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem AG können die Kläranlagen besichtigt sowie die technischen und Genehmigungsunterlagen eingesehen werden.
Die Dienstleistung muss in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und bestehenden behördlichen Genehmigungen und Vorgaben erfolgen. Belange des Arbeitsschutzes sind zu beachten. Maßgeblich sind jeweils die bei Ausführung der turnusmäßigen Leistungen geltenden Bestimmungen (Genehmigungen). Sollten sich diese gegenüber den bei Vertragsschluss geltenden Bestimmungen (Genehmigungen) ändern, hat der Auftragnehmer (AN) die entsprechenden Änderungen zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen sowie Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
- Liste (im Angebotsformular) von wesentlichen, vergleichbaren Aufträgen seit 01.01.2019 (maßgeblich insofern: Leistungsausführung muss zumindest teilweise in diesen Zeitraum seit 01.01.2019 fallen) unter Angabe der erbrachten Leistungen, des Leistungszeitraumes (Vertragslaufzeit), des Auftragswertes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Eine hinreichende Vergleichbarkeit in diesem Sinne ist gegeben, wenn die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss für die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung zulässt. Aus den Angaben des Bieters in dem Angebotsformular (an der hierfür angegebenen Stelle) muss sich eine entsprechende Vergleichbarkeit ergeben.
Der Bieter (vorbehaltlich der nachfolgenden Vorgaben im Falle einer Bietergemeinschaft) hat eine derartige Referenz durch entsprechende Angaben im Angebotsformblatt vorweisen, die zumindest eine vergleichbare Entwässerung beinhaltet. Der Bieter kann im Angebotsformplatt eine weitere vergleichbare Referenz anführen. Die Vergabestelle überprüft dann, ob zumindest die weitere Referenz den Anforderungen genügt.
- Beschreibung der einschlägigen technischen Ausrüstung des Bieters im Angebotsformular; bei Bietergemeinschaften muss die einschlägige technische Ausrüstung jedes Mitgliedes gesondert angeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
im Laufe des Jahres 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).