Tief- und Straßenbauarbeiten, Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, Lerchesflurweg 37, Umbau + Sanierung Besuchsabteilung Verwaltungsgebäude + Außenpforte Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 05562
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 10101
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tief- und Straßenbauarbeiten, Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, Lerchesflurweg 37, Umbau + Sanierung Besuchsabteilung Verwaltungsgebäude + Außenpforte
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, Lerchesflurweg 37,
66119 Saarbrücken, Umbau + Sanierung Besuchsabteilung
Verwaltungsgebäude + Außenpforte
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken Lerchesflurweg 37 66119 Saarbrücken
Ca. 715 m² Betonpflasterdecke
Ca. 60 m Zaun aus senkr. Rundstäben H=1,5 m
2 Stck freitragende Schiebetore L= 8,0 m, H= 2,5 m
8 versenkbare und 5 feststehende Poller
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tief- und Straßenbauarbeiten, Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, Lerchesflurweg 37, Umbau + Sanierung Besuchsabteilung Verwaltungsgebäude + Außenpforte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur digital zur Verfügung und können nicht käuflich erworben werden. Weitere Informationen auch im Internet unter https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/ausschreibungen/home/home_node.html.
Das Programm zur digitalen Bearbeitung der Angebote (Offerte L) kann kostenlos heruntergeladen werden unter https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/shb/anleitung-offerte-320.html.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4M6Y8G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
Der Antrag nach Abschnitt VI.4.1) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.