Vergabe eines Rahmenvertrages zur Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierter elektronischer Zertifikate Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 15/22

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=474738
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=474738
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe eines Rahmenvertrages zur Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierter elektronischer Zertifikate

Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 15/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30162000 Chipkarten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit diesem Rahmenvertrag sollen Signaturkarten mit integrierten qualifizierten elektronischen Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Einrichtungen der Justiz des Freistaates Thüringen [Bedarfsträger] - endvertreten durch die Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts [Auftraggeberin] beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3. Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr.910/2014 zum Einsatz kommen und dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten dienen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 605 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79132100 Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit diesem Rahmenvertrag sollen Signaturkarten mit integrierten qualifizierten elektronischen Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Einrichtungen der Justiz des Freistaates Thüringen [Bedarfsträger] - endvertreten durch die Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts [Auftraggeberin] beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3. Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr.910/2014 zum Einsatz kommen und dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten dienen.

Derzeit sind ca. 650 Signaturkarten von einem Zertifizierungsanbieter vorhanden. Dies bedeutet, dass in 2022 die vorhandenen Bestandskarten zwingend bis zum 31.12.2022 getauscht werden müssen. Der Bezug von Signaturkarten wird sich in den nächsten Jahren schrittweise erhöhen, so dass bis spätestens zum 31.12.2025 Karten für ca. 2.500 Anwender vorhanden sein müssen. Die Leistungsfähigkeit zur Ausgabe dieser Kartenmengen muss garantiert sein. Insbesondere die notwendige Neuausstattung der bereits vorhandenen Karteninhaber im Jahr 2022 muss zwingend gewährleistet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 24 Monate mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional besteht für die Auftraggeberin die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/09/2022
Ortszeit: 10:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

März 2026

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar.

Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten

(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. § 182 Abs. 2 und 3 GWB in Verbindung mit dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 2.500,00 €, soll aber den Betrag von 50.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2022

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