Vergabe eines Rahmenvertrages zur Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierter elektronischer Zertifikate Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 15/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Rahmenvertrages zur Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierter elektronischer Zertifikate
Mit diesem Rahmenvertrag sollen Signaturkarten mit integrierten qualifizierten elektronischen Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Einrichtungen der Justiz des Freistaates Thüringen [Bedarfsträger] - endvertreten durch die Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts [Auftraggeberin] beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3. Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr.910/2014 zum Einsatz kommen und dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten dienen.
Mit diesem Rahmenvertrag sollen Signaturkarten mit integrierten qualifizierten elektronischen Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Einrichtungen der Justiz des Freistaates Thüringen [Bedarfsträger] - endvertreten durch die Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts [Auftraggeberin] beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3. Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr.910/2014 zum Einsatz kommen und dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten dienen.
Derzeit sind ca. 650 Signaturkarten von einem Zertifizierungsanbieter vorhanden. Dies bedeutet, dass in 2022 die vorhandenen Bestandskarten zwingend bis zum 31.12.2022 getauscht werden müssen. Der Bezug von Signaturkarten wird sich in den nächsten Jahren schrittweise erhöhen, so dass bis spätestens zum 31.12.2025 Karten für ca. 2.500 Anwender vorhanden sein müssen. Die Leistungsfähigkeit zur Ausgabe dieser Kartenmengen muss garantiert sein. Insbesondere die notwendige Neuausstattung der bereits vorhandenen Karteninhaber im Jahr 2022 muss zwingend gewährleistet werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 24 Monate mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate.
Optional besteht für die Auftraggeberin die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
März 2026
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar.
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. § 182 Abs. 2 und 3 GWB in Verbindung mit dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 2.500,00 €, soll aber den Betrag von 50.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.