Konfokales Laserscanning Mikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: 651.V.22.133
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
Abschnitt II: Gegenstand
Konfokales Laserscanning Mikroskop
Ein Konfokales Laserscanning-Mikroskop soll im Rahmen der Fördermaßnahme "Großgeräte an den Hochschulen des Landes" durch das Thüringer Wirtschaftsministerium als Ersatz für ein bestehendes Mikroskop beschafft werden.
Universitätsklinikum Jena Am Klinikum 1 07747 Jena Aufstellort: Experimentelle Neurologie, Gebäude F4, Raum 6230.00.021, Am Klinikum 1, 07747 Jena
Beschafft werden soll ein inverses konfokales Laserscanning-Mikroskop der neuesten Generation. Hierbei sollte eine höhere Empfindlichkeit im Vergleich zu konventionellen konfokalen Mikroskopen gegeben sein, um die Lichtbelastung der zu untersuchenden Präparate möglichst gering zu halten. Bei konventionellen konfokalen Mikroskopen wird ein Großteil des emittierten Lichts nicht zur Bildentstehung genutzt und damit die Empfindlichkeit vermindert. Da umfangreiche Analysen durch die langsamen Scangeschwindigkeiten des bisherigen Systems und wegen der begrenzten Messzeiten nicht möglich waren, ist eine vielfach schnellere Scangeschwindigkeit nötig ohne die Empfindlichkeit und das Signal-Rausch-Verhältnis des zu beschaffenden Systems zu verschlechtern.
Als Funktionserweiterung im Vergleich zu dem bestehenden Mikroskop soll das zu beschaffende Mikroskop mit einem Inkubator für die Registrierung an Zellkulturen ausgestattet sein.
Für die Analyse subzellulärer Kompartimente muss die laterale räumliche Auflösung des beantragten Gerätes im Gegensatz zu konventionellen Laserscan-Mikroskopen jenseits des Beugungslimits bei etwa 120nm liegen. Hierbei sollte zur Erhöhung der lateralen Auflösung nicht nur eine reine Softwarelösung wie eine Dekonvolutions-Berechnung genutzt werden.
Notwendig sind mindestens fünf Anregungswellenlängen (405nm, 488nm, 561nm, 594nm, 639nm) für die gebräuchlichsten Farbstoffe und eine eventuelle Erweiterungsmöglichkeit um weitere Laserlinien.
Daneben soll das Mikroskop auch einen Spektraldetektor enthalten, der insbesondere für mehrfach markierte fixierte oder vitale Präparate eine gleichzeitige Detektion mehrerer Emissions-Wellenlängenbereiche ermöglicht. Damit soll die Möglichkeit der Trennung spektral überlappender Farbstoffe und damit deren Quantifizierung für jeden Bildpunkt geschaffen werden.
Wartung / Service
Anlagenergänzungen
Referenzqualität in Bezug auf die ausgelobte Leistung
Die Angebote sind derart zu gestalten, dass sämtliche angebotenen und nicht angebotenen, aber für das System verfügbaren Optionen und direkten Erweiterungen, als Komponenten auszuweisen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Eintragung in Handels- oder Berufsregister
- Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Ausweisung der festangestellten und dauerhaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Nachweis Haftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall mit folgenden Deckungssummen: 2 Mio. EUR für Personenschäden, 2 Mio. EUR für Sach-/Vermögensschäden
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung, dass der Anbieter sämtlichen Zahlungen von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde
- Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten analogen Leistungen mit Bezeichnung und Umfang der Leistung sowie Leistungszeitraum und Ansprechpartner (mit Kontaktdaten)
- Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen: Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen
- Nachweis von mindestens 3 Referenzen für vergleichbare Forschungseinrichtungen in den letzten fünf Jahren mit einem vergleichbarem Forschungsschwerpunkt oder einer vergleichbaren Gerätekonfiguration (Angabe je Referenz: Bezeichnung, Anschrift Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefon-Nr. / E-Mail, Leistungszeitraum, Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind zum kostenlosen download auf dem Vergabeportal des DTVP eingestellt (http://www.dtvp.de/Center/).
Für die Einreichung des Teilnahmeantrages sind nur die unter der Rubrik: "vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" eingestellten Dateien relevant.
Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen des Anbieters besteht. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern.
Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer).
Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffene Bieter ausgeschlossen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYA6YFG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uniklinikum-jena.de