Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Herstellung Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Herstellung Freianlagen
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Herstellung Freianlagen Tief- und Landschaftsbauarbeiten
Am Hartwege 2,
99425 Weimar
VE (Vergabeeinheit)/ Los 511 Freianlagen Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten:
- Fällen von Bäumen ca. 5 St.
- Rodung von Strauchflächen ca. 530 m²
- Abbruch und Entsorgung von Asphaltbelägen ca. 850 m²
- Abbruch und Entsorgung von Pflaster und Plattenbelägen Beton ca. 1500 m²
- Leitungsbau Schmutzwasser/ Regenwasser KG 2000 ca. 1.304 m
- Revisionsschächte DN 600 bis 1000 liefern und einbauen ca. 32 St.
- Betonborde liefern und einbauen ca. 1.620 lfm
- Asphaltbeläge herstellen (Oberfläche im Grinding-Verfahren geschliffen) ca. 2.130 m²
- Betonpflaster liefern und einbauen ca. 410 m²
- Plattenbeläge aus Beton liefern und einbauen ca. 1.170 m²
- wassergebundene Wegedecken liefern und einbauen ca. 300 m²
- Schotterrasen liefern und einbauen ca. 220 m²
- Blockstufen liefern und einbauen ca. 144 lfm
- Handläufe aus Stahl liefern und einbauen ca. 73 lfm
- Sitzmauerelemente aus Werkbeton liefern und einbauen ca. 157 lfm
- Mauerwinkel aus Werkbeton liefern und einbauen ca. 40 lfm
- Fahrradbügel liefern und einbauen ca. 93 St.
- Abfallbehälter liefern und einbauen ca. 10 St.
- Schaukelrondell liefern und einbauen 1 St.
- Tischtennisplatte liefern und einbauen 1 St.
- Mastleuchten liefern und einbauen 13 St.
- Wiesen und Rasenflächen anlegen ca. 9.000 m²
- Strauchflächen anlegen ca. 600 m²
- Staudenflächen anlegen ca. 20 m²
- Bäume liefern und pflanzen 65 St.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gem. § 6a EU Nr.1 VOB/A:
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerkerrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
- Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124-2019.pdf
gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen betreffend
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124-2019.pdf
gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Auch von präqualifizierten Bietern sind auf Verlangen drei Referenznachweise vorzulegen, die nachweisen, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124-2019.pdf
Sicherheiten: Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme und Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Auftragssumme einschl. erteilter Nachträge
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsabgabe elektronisch in Textform über die Vergabeplattform;
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform http://www.subreport.de.
Obwohl die Registrierung auf der E-Vergabeplattform nicht erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, empfehlen wir die Registrierung. Nur so ist eine Benachrichtigung über Veränderungen im Verfahren möglich. Unternehmen, die sich nicht registrieren und Vergabeunterlagen anonym herunterladen, gehen also das Risiko ein wichtige Informationen zu verpassen.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen nach § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen
und ggf.
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]