Betreibung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hoyerswerda Referenznummer der Bekanntmachung: II/33.3/22/26-VOL

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoyerswerda.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2624371/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betreibung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hoyerswerda

Referenznummer der Bekanntmachung: II/33.3/22/26-VOL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In der Stadt Hoyerswerda (ca. 31.822 Einwohner), Landkreis Bautzen, Sachsen, gibt es zurzeit zwanzig Kindertageseinrichtungen mit 2.189 Betreuungsplätzen, welche sich in freier Trägerschaft befinden und im Bedarfsplan des Landkreises Bautzen und der Stadt Hoyerswerda enthalten sind. Davon soll der Betrieb von zwei Kindertageseinrichtungen an jeweils einen freien Träger vergeben werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kita "Sausewind"

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Hoyerswerda, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kita „Sausewind“ (Los 1), in der Altstadt gelegen, ist für 40 Krippen- und 55 Kindergartenplätze ausgelegt.

Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) erfolgen. Darüber hinaus wird mit dem jeweiligen Träger eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG geschlossen.

Die Übergabe der Trägerschaft soll ab dem 01.Januar 2023 erfolgen. Der freie Träger erklärt sich bereit, in sämtliche bestehenden Verträge, inklusive der bestehenden Erbbaurechtsverträge zum 01.01.2023 einzutreten.

Der Alltag in der Einrichtung ist auf einem sportlichen Konzept ausgerichtet, welches auch in den zukünftigen Jahren beibehalten werden soll. Besondere Angebote sind dabei: Ernährungsprojekte, mehrmals wöchentliche Kindersportprojekte, die Teilnahme an Sommerfesten und Kita-Olympiaden, Ablegung des Seepferdchens im Schwimmkurs. Die Einrichtung „Sausewind“ zeichnet sich besonders auch durch das hauseigene Sauna- und Kneippanwendungsprogramm aus.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Erfahrungen des Trägers im Bereich Kindertageseinrichtungen / Gewichtung: 20 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 2. Nachweis wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bereitschaft zur Übernahme des vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung; Ausarbeitung zur Einsatzgestaltung pädagogischen und technischen Personals (Personalbestand; Vertragsbindung/-gestaltung; Personalentwicklung etc.), untergliedert in: Nachweis wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters (Erstellung einer Leistungsübersicht)-2 Punkte; Bereitschaft zur Übernahme des pädagogischen Personals aus dem aktuellen Personalbestand in der Einrichtung nach Maßgabe des § 613 a BGB-2 Punkte; Bereitschaft zur Übernahme des technischen Personals aus dem aktuellen Personalbestand in der Einrichtung nach Maßgabe des § 613 a BGB-2 Punkte; Vorhandene Reserve von entsprechend qualifiziertem Personal-3 Punkte; Aussage über Arbeits- und Vertragsbedingungen, mögliche Zusatzversorgungen, Vergütungsanpassungen entsprechend bestehenden Tarifstand (Aktualität)- 3 Punkte; Darstellung über Angebote zur Personalentwicklung-3 Punkte / Gewichtung: 15 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 3. Betreuungs-, Erziehungs- Bildungs- sowie Sportkonzept, untergliedert in: Vorlage über ein nachhaltiges Betreuungs-,Erziehungs-Bildungs- sowie Sportkonzept gemäß §2 SächsKitaG-5 Punkte; Ausarbeitung zur konzeptionellen Sportförderung mit den Kindern (Einbeziehung der personellen Voraussetzungen)-5 Punkte; Aussagen zur Förderung von Kindern mit Eingliederungshilfe, Integration-2 Punkte; Aussagen zur Eingewöhnungsphase-2 Punkte; Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund-2 Punkte; Aussagen zu angewandten QM-Verfahren-1 Punkt; Aussagen zur angewandten Dokumentations- und Abrechnungsverfahren-1 Punkt; Aussagen zu Teambildungs- und Teamentwicklungsmaßnahmen-1 Punkt; Aussagen zu Öffnungs- bzw. Schließzeiten-1 Punkt / Gewichtung: 20 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 4. Verpflegungskonzept, untergliedert in: Vorlage eines Verpflegungskonzeptes-4 Punkte; Aussage über die konzeptionelle Ausgestaltung: gesunde Ernährung-4 Punkte; Preisbildung-2 Punkte / Gewichtung: 10 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 5. Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung, untergliedert in: Aussagen zu den Stärken des Trägers-3 Punkte; Aussagen zur Erziehungspartnerschaft und deren methodische Umsetzung-3 Punkte; Aussagen zu Kooperationen mit Vereinen/Einrichtungen bzgl. der Umsetzung des sportlichen Konzeptes-4 Punkte / Gewichtung: 10 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 6. Elternbeteiligung / Zusammenarbeit mit Eltern / Gewichtung: 5 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 7. Eigenanteil des Trägers und Zusammenarbeit mit der Gemeinde, untergliedert in: Zustimmung des Bieters über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG (entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen)-5 Punkte; Angaben zu Eigenmittelanteilen gemäß §17 SächsKitaG-2 Punkte; Aussagen zur Abgrenzung von Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung der Gebäude und Grundstücke und Investitionen-2 Punkte; Aussage zu Kommunikationswegen-1 Punkt / Gewichtung: 10 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 8. Präsentation vor einer Findungskommission - Inhalt Präsentation: Kurzvorstellung Träger-1 Punkt; Konzeptionvorstellung mit Schwerpunkt Umsetzung sportliches Profil-10 Punkte; Besonderheiten des Trägers-2 Punkte; Darstellung Übergang Trägerschaft-1 Punkt; Gesamteindruck-1 Punkt / Gewichtung: 15 Punkte
Kostenkriterium - Name: entfällt / Gewichtung: 0
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Diese Vereinbarung wird für ein Jahr mit Wirkung zum 01.01.2023 abgeschlossen.

Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien schriftlich bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu Punkt II.2.5-Zuschlagskriterien):

Die Auswertung der Kriterien 1-7 erfolgt durch die Fachgruppe Schulen und Soziales der Stadt Hoyerswerda.

Das Auswahlkriterium 8 (Präsentation) wird durch die Findungskommission bewertet. (Die Bewertungsmatrix zur Präsentation ist den Vergabeunterlagen beigefügt. )

Im Anschluss werden alle erreichten Punkte zu einem Gesamtergebnis zusammengezählt.

Die Bieter werden zu einer Präsentation vor einer Findungskommission der Stadt Hoyerswerda voraussichtlich am 12.10.2022 oder 13.10.2022 eingeladen.

Die Findungskommission besteht aus:

 Stadtrat der Stadt Hoyerswerda: mit einer Stimme je Fraktion

 Verwaltung, bestehend aus Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen und Fachgruppe Schulen und Soziales: mit einer Stimme

 Vertreter des Elternrates beider Einrichtungen: mit je einer Stimme pro Einrichtung

 Vertreter des Jugendamtes des Landkreises Bautzen: mit einer Stimme

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kita "Wirbelwind"

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Hoyerswerda/OT Knappenrode, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kita „Wirbelwind“ (Los 2) befindet sich im Ortsteil Knappenrode und umfasst 20 Krippen- und 22 Kindergartenplätze. Davon ist ein Platz in der Krippe und zwei Plätze im Kindergarten für Integrationskinder vorgesehen.

Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) erfolgen. Darüber hinaus wird mit dem jeweiligen Träger eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG geschlossen.

Die Übergabe der Trägerschaft soll ab dem 01.Januar 2023 erfolgen. Der freie Träger erklärt sich bereit, in sämtliche bestehenden Verträge, inklusive der bestehenden Erbbaurechtsverträge zum 01.01.2023 einzutreten.

Der Alltag in der Einrichtung ist auf einem sportlichen Konzept ausgerichtet, welches auch in den zukünftigen Jahren beibehalten werden soll. Besondere Angebote sind dabei: Ernährungsprojekte, mehrmals wöchentliche Kindersportprojekte, die Teilnahme an Sommerfesten und Kita-Olympiaden, Ablegung des Seepferdchens im Schwimmkurs

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 1.Erfahrungen des Trägers im Bereich Kindertageseinrichtungen / Gewichtung: 20 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 2.Nachweis über wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bereitschaft zur Übernahme des vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung; Ausarbeitung zur Einsatzgestaltung pädagogischen und technischen Personals (Personalbestand; Vertragsbindung/-gestaltung; Personalentwicklung etc.) untergliedert in: Nachweis wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters (Erstellung einer Leistungsübersicht)-2 Punkte; Bereitschaft Übernahme des pädagogischen Personals aus dem aktuellen Personalbestand in der Einrichtung nach Maßgabe des § 613 a BGB-2 Punkte; Bereitschaft Übernahme des technischen Personals aus dem aktuellen Personalbestand in der Einrichtung nach Maßgabe des § 613 a BGB-2 Punkte; Vorhandene Reserve von entsprechend qualifiziertem Personal-3 Punkte; Aussage über die Arbeits- und Vertragsbedingungen, mögliche Zusatzversorgungen, Vergütungsanpassungen entsprechend bestehenden Tarifstand (Ak-tualität)- 3 Punkte; Darstellung Angebote zur Personalentwickl.-3 Punkte / Gewichtung: 15 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 3.Betreuungs-, Erziehungs- Bildungs- sowie Sportkonzept untergliedert in: Vorlage über ein nachhaltiges Betreuungs-,Erziehungs-Bildungs- sowie Sportkonzept gemäß §2 SächsKitaG-5 Punkte; Ausarbeitung zur konzeptionellen Sportförderung mit den Kindern (Einbeziehung der personellen Voraussetzungen)-5 Punkte; Aussagen zur Förderung von Kindern mit Eingliederungshilfe, Integration-2 Punkte; Aussagen zur Eingewöhnungsphase-2 Punkte; Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund-2 Punkte; Aussagen zu angewandten QM-Verfahren-1 Punkt; Aussagen zur angewandten Dokumentations- und Abrechnungsverfahren-1 Punkt; Aussagen zu Teambildungs- und Teamentwicklungsmaßnahmen-1 Punkt; Aussagen zu Öffnungs- bzw. Schließzeiten-1 Punkt / Gewichtung: 20 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 4.Verpflegungskonzept untergliedert in: Vorlage eines Verpflegungskonzeptes-4 Punkte; Aussage über die konzeptionelle Ausgestaltung: gesunde Ernährung-4 Punkte; Preisbildung-2 Punkte / Gewichtung: 10 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 5.Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung untergliedert in: Aussagen zu den Stärken des Trägers-3 Punkte; Aussagen zur Erziehungspartnerschaft und deren methodische Umsetzung-3 Punkte; Aussagen zu Kooperationen mit Vereinen/Einrichtungen bzgl. der Umsetzung des sportlichen Konzeptes-4 Punkte / Gewichtung: 10 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 6.Elternbeteiligung / Zusammenarbeit mit Eltern / Gewichtung: 5 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 7.Eigenanteil des Trägers und Zusammenarbeit mit der Gemeinde untergliedert in: Zustimmung des Bieters über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG (entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen)-5 Punkte; Angaben zu Eigenmittelanteilen gemäß §17 SächsKitaG-2 Punkte; Aussagen zur Abgrenzung von Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung der Gebäude und Grundstücke und Investitionen-2 Punkte; Aussage zu Kommunikationswegen-1 Punkt / Gewichtung: 10 Punkte
Qualitätskriterium - Name: 8.Präsentation vor einer Findungskommission Inhalt Präsentation: Kurzvorstellung Träger-1 Punkt; Konzeptvorstellung mit Schwerpunkt auf Umsetzung des sportlichen Profils-10 Punkte; Besonderheiten des Trägers-2 Punkte; Darstellung Übergang Trägerschaft-1 Punkt; Gesamteindruck-1 Punkt / Gewichtung: 15 Punkte
Preis - Gewichtung: 0
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Beginn: 01.01.2023

Die Vertragsdauer basiert auf der Rahmenvereinbarung zwischen dem freien Träger und der Stadt Hoyerswerda (siehe besondere Vertragsbedingungen). Diese Vereinbarung wird für ein Jahr abgeschlossen. Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien schriftlich bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu Punkt II.2.5-Zuschlagskriterien):

Die Auswertung der Kriterien 1-7 erfolgt durch die Fachgruppe Schulen und Soziales der Stadt Hoyerswerda.

Das Auswahlkriterium 8 (Präsentation) wird durch die Findungskommission bewertet. (Die Bewertungsmatrix zur Präsentation ist den Vergabeunterlagen beigefügt.)

Im Anschluss werden alle erreichten Punkte zu einem Gesamtergebnis zusammengezählt.

Die Bieter werden zu einer Präsentation vor einer Findungskommission der Stadt Hoyerswerda voraussichtlich am 12.10.2022 oder 13.10.2022 eingeladen.

Die Findungskommission besteht aus:

 Stadtrat der Stadt Hoyerswerda: mit einer Stimme je Fraktion

 Verwaltung, bestehend aus Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen und Fachgruppe Schulen und Soziales: mit einer Stimme

 Vertreter des Elternrates beider Einrichtungen: mit je einer Stimme pro Einrichtung

 Vertreter des Jugendamtes des Landkreises Bautzen: mit einer Stimme

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung zu Eintragungen in das Gewerbezentralregister, in das Handels-/Vereinsregister, Eintragung Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Solvenz, Liquidität, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit;

- Eigenerklärung (Formblatt), dass entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

- Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Eignungsleihe, Unterauftragnehmer);

- Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung;

- Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII einschließlich Benennung der Rechtsgrundlage und des zuständigen Jugendamtes.

Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden.

- Eigenerklärung zu Eintragungen in das Gewerbezentralregister, in das Handels-/Vereinsregister, Eintragung Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Solvenz, Liquidität, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Trägerschaft von Kindertagesstätten), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021);

- Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über die Übernahme des bereits vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung einer ausreichenden qualifizierten Personalreserve. Damit verbunden eine Aussage zu Arbeits- und Vertragsbedingungen für pädagogisches Personal inklusive Zusatzversorgung für die pädagogischen Mitarbeiter/-innen, Aussagen zur Tarifbindung;

-Aussagekräftige Darstellung von mind. 3 geeigneten Referenzen über früher/ aktuell ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Ausübung der Trägerschaft von Kindertagesstätten) mit stichwortartiger Beschreibung und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann die vorgegebene Bietergemeinschaftserklärung verwendet werden, die als Anlage den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzen-de Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zu-lässig. Sie wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 09:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadt Hoyerswerda, S.-G.-Frentzel-Straße 1, 02977 Hoyerswerda, Raum 2.08

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots- abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/08/2022

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