Betreibung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hoyerswerda Referenznummer der Bekanntmachung: II/33.3/22/26-VOL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoyerswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hoyerswerda
In der Stadt Hoyerswerda (ca. 31.822 Einwohner), Landkreis Bautzen, Sachsen, gibt es zurzeit zwanzig Kindertageseinrichtungen mit 2.189 Betreuungsplätzen, welche sich in freier Trägerschaft befinden und im Bedarfsplan des Landkreises Bautzen und der Stadt Hoyerswerda enthalten sind. Davon soll der Betrieb von zwei Kindertageseinrichtungen an jeweils einen freien Träger vergeben werden.
Kita "Sausewind"
Hoyerswerda, DE
Die Kita „Sausewind“ (Los 1), in der Altstadt gelegen, ist für 40 Krippen- und 55 Kindergartenplätze ausgelegt.
Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) erfolgen. Darüber hinaus wird mit dem jeweiligen Träger eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG geschlossen.
Die Übergabe der Trägerschaft soll ab dem 01.Januar 2023 erfolgen. Der freie Träger erklärt sich bereit, in sämtliche bestehenden Verträge, inklusive der bestehenden Erbbaurechtsverträge zum 01.01.2023 einzutreten.
Der Alltag in der Einrichtung ist auf einem sportlichen Konzept ausgerichtet, welches auch in den zukünftigen Jahren beibehalten werden soll. Besondere Angebote sind dabei: Ernährungsprojekte, mehrmals wöchentliche Kindersportprojekte, die Teilnahme an Sommerfesten und Kita-Olympiaden, Ablegung des Seepferdchens im Schwimmkurs. Die Einrichtung „Sausewind“ zeichnet sich besonders auch durch das hauseigene Sauna- und Kneippanwendungsprogramm aus.
Diese Vereinbarung wird für ein Jahr mit Wirkung zum 01.01.2023 abgeschlossen.
Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien schriftlich bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr kündigt.
Ergänzung zu Punkt II.2.5-Zuschlagskriterien):
Die Auswertung der Kriterien 1-7 erfolgt durch die Fachgruppe Schulen und Soziales der Stadt Hoyerswerda.
Das Auswahlkriterium 8 (Präsentation) wird durch die Findungskommission bewertet. (Die Bewertungsmatrix zur Präsentation ist den Vergabeunterlagen beigefügt. )
Im Anschluss werden alle erreichten Punkte zu einem Gesamtergebnis zusammengezählt.
Die Bieter werden zu einer Präsentation vor einer Findungskommission der Stadt Hoyerswerda voraussichtlich am 12.10.2022 oder 13.10.2022 eingeladen.
Die Findungskommission besteht aus:
Stadtrat der Stadt Hoyerswerda: mit einer Stimme je Fraktion
Verwaltung, bestehend aus Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen und Fachgruppe Schulen und Soziales: mit einer Stimme
Vertreter des Elternrates beider Einrichtungen: mit je einer Stimme pro Einrichtung
Vertreter des Jugendamtes des Landkreises Bautzen: mit einer Stimme
Kita "Wirbelwind"
Hoyerswerda/OT Knappenrode, DE
Die Kita „Wirbelwind“ (Los 2) befindet sich im Ortsteil Knappenrode und umfasst 20 Krippen- und 22 Kindergartenplätze. Davon ist ein Platz in der Krippe und zwei Plätze im Kindergarten für Integrationskinder vorgesehen.
Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) erfolgen. Darüber hinaus wird mit dem jeweiligen Träger eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG geschlossen.
Die Übergabe der Trägerschaft soll ab dem 01.Januar 2023 erfolgen. Der freie Träger erklärt sich bereit, in sämtliche bestehenden Verträge, inklusive der bestehenden Erbbaurechtsverträge zum 01.01.2023 einzutreten.
Der Alltag in der Einrichtung ist auf einem sportlichen Konzept ausgerichtet, welches auch in den zukünftigen Jahren beibehalten werden soll. Besondere Angebote sind dabei: Ernährungsprojekte, mehrmals wöchentliche Kindersportprojekte, die Teilnahme an Sommerfesten und Kita-Olympiaden, Ablegung des Seepferdchens im Schwimmkurs
Beginn: 01.01.2023
Die Vertragsdauer basiert auf der Rahmenvereinbarung zwischen dem freien Träger und der Stadt Hoyerswerda (siehe besondere Vertragsbedingungen). Diese Vereinbarung wird für ein Jahr abgeschlossen. Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien schriftlich bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr kündigt.
Ergänzung zu Punkt II.2.5-Zuschlagskriterien):
Die Auswertung der Kriterien 1-7 erfolgt durch die Fachgruppe Schulen und Soziales der Stadt Hoyerswerda.
Das Auswahlkriterium 8 (Präsentation) wird durch die Findungskommission bewertet. (Die Bewertungsmatrix zur Präsentation ist den Vergabeunterlagen beigefügt.)
Im Anschluss werden alle erreichten Punkte zu einem Gesamtergebnis zusammengezählt.
Die Bieter werden zu einer Präsentation vor einer Findungskommission der Stadt Hoyerswerda voraussichtlich am 12.10.2022 oder 13.10.2022 eingeladen.
Die Findungskommission besteht aus:
Stadtrat der Stadt Hoyerswerda: mit einer Stimme je Fraktion
Verwaltung, bestehend aus Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen und Fachgruppe Schulen und Soziales: mit einer Stimme
Vertreter des Elternrates beider Einrichtungen: mit je einer Stimme pro Einrichtung
Vertreter des Jugendamtes des Landkreises Bautzen: mit einer Stimme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu Eintragungen in das Gewerbezentralregister, in das Handels-/Vereinsregister, Eintragung Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Solvenz, Liquidität, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit;
- Eigenerklärung (Formblatt), dass entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Eignungsleihe, Unterauftragnehmer);
- Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung;
- Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII einschließlich Benennung der Rechtsgrundlage und des zuständigen Jugendamtes.
Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden.
- Eigenerklärung zu Eintragungen in das Gewerbezentralregister, in das Handels-/Vereinsregister, Eintragung Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Solvenz, Liquidität, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Trägerschaft von Kindertagesstätten), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021);
- Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird.
- Eigenerklärung über die Übernahme des bereits vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung einer ausreichenden qualifizierten Personalreserve. Damit verbunden eine Aussage zu Arbeits- und Vertragsbedingungen für pädagogisches Personal inklusive Zusatzversorgung für die pädagogischen Mitarbeiter/-innen, Aussagen zur Tarifbindung;
-Aussagekräftige Darstellung von mind. 3 geeigneten Referenzen über früher/ aktuell ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Ausübung der Trägerschaft von Kindertagesstätten) mit stichwortartiger Beschreibung und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann die vorgegebene Bietergemeinschaftserklärung verwendet werden, die als Anlage den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzen-de Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zu-lässig. Sie wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hoyerswerda, S.-G.-Frentzel-Straße 1, 02977 Hoyerswerda, Raum 2.08
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots- abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]