Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: EU 2/2022 LD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülhlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99975
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-uhk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
Übernahme (ggf. Nachtransport und Umladung) und ordnungsgemäße Verwertung des im Unstrut-Hainich-Kreis anfallenden Bioabfalls
Kreisgebiet des Unstrut-Hainich-Kreises
Der Auftraggeber ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Unstrut-Hainich-Kreis. Der Auftraggeber beabsichtigt, ab dem 01.01.2023 die haushaltsnahe Sammlung von Bioabfällen aus Biotonnen im Unstrut-Hainich-Kreis neu einzuführen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übernahme (ggf. Umladung und Nachtransport) und die ordnungsgemäße Verwertung des eingesammelten Bioabfalls. Die anfallenden Bioabfälle werden im Holsystem über 120-Liter- bzw. 240-Liter-Bioabfallsammelbehälte erfasst, nach einem festen Tourenplan im 14-tägigen Rhythmus (montags bis freitags, ausnahmsweise samstags) abgeholt und zu einer vom Auftragnehmer zu benennden Übernahmestation verbracht. Die Sammlung des Bioabfalls ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Leistungen und Maßnahmen zu Übernahme, ggf. Umladung und Nachtransport sowie Verwertung des Bioabfalls zu erbringen. Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht, entsprechend den geltenden Gesetzten, Vorschriften und Verordnungen zu verwerten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
Ort: Vogtei Ortsteil Niederdorla
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99986
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.