Planungsleistungen für den Neubau Hochwasserrückhaltebecken im Zuge der Umsetzung Hochwasserschutzkonzept Gewässer 2. Ordnung "Schweina" Referenznummer der Bekanntmachung: 6.691.55-06-SC-01-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Liebenstein
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rathaus.bad-liebenstein.de/rathaus.html
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau Hochwasserrückhaltebecken im Zuge der Umsetzung Hochwasserschutzkonzept Gewässer 2. Ordnung "Schweina"
Die Stadt Bad Liebenstein beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes für das Gewässer 2. Ordnung "Schweina" in 36448 Bad Liebenstein Ortsteil Schweina, die im vg. Konzept mit der lfd. Nr. 23 bezeichnete Einzelmaßnahme - Neubau Hochwasserrückhaltebecken -
, nachfolgend HRB genannt, baulich umzusetzen.
Der geplante Standort des HRB befindet sich im "Schweinaer Grund" oberhalb Ortslage des Ortsteils Schweina. Der Bereich in dem das HRB geplant ist, liegt in den nachfolgend genannten Schutzgebieten
- Naturpark "Thüringer Wald"
- Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald
- FFH-Schutzgebiet "Schweinaer Grund - Zechsteingürtel".
Entlang des Gewässers befinden sich zudem zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope.
Das Gewässer Schweina liegt in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 3 WHG, gehört zum Flussgebiet Weser und ist Risikogewässer. Ergänzend wird hier auf die Anlage 1 - Übersichtsplan und Anlage 2 - Lageplan verwiesen.
Zum betreffenden Gewässerabschnitt ist anzumerken, dass sich dieser in einem naturnahen Zustand befindet. Die ökologische Durchgängigkeit ist gegeben und soll auch weiterhin erhalten werden. Durch die Maßnahme soll das im Hochwasserschutzkonzept vorgegebene Schutzziel zum Schutz der Bevölkerung und der in den Ortslagen Schweina und Barchfeld befindlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Gewässerstruktur erreicht werden. Die Umsetzung der o. g. Einzelmaßnahme soll in der nächsten Förderperiode (2023-2027) erfolgen.
Ergänzend wird auf den Erläuterungsbericht in der Anlage 3 verwiesen.
Die Baukosten belaufen sich entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung auf insgesamt 3.000.000,00 EUR Netto.
Die Maßnahme wird im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der "Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam
entwickeln" gefördert.
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Schweinaer Grund 36448 Bad Liebenstein Ortsteil Schweina Der geplante Standort des HRB befindet sich im "Schweinaer Grund" oberhalb Ortslage des Ortsteils Schweina.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 bis 4 nach den §§ 41 bis 44 und Anlage 12 sowie Besondere Leistungen für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Schweina (Erstellen von Leitungsbestandsplänen, Beschaffen von amtlichen Unterlagen, Vermessung und Erstellung von Vermessungsunterlagen, Mitwirken bei der standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfall nach § 7 Abs. 2 UVPG, Mitwirkung bei der Erstellung des Nachweises der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme, Erstellung eines orientierenden Baugrundgutachtens, hydrologisches Gutachten, Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden, Koordinieren von Planungsbeteiligten, usarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter, Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen, Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen, Mitwirken bei der Antragsstellung gegenüber der Unteren Wasserbehörde, Teilnahme an bis zu 3 Sitzungen in den politischen Gremien).
Der Gesamtumfang der Leistungen nach § 43 HOAI beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 4. Eine Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 besteht als Option.
EFRE - Europäischer Fond für regionale Entwicklung
Rückfragen (siehe Punkt VI.3 der Bekanntmachung) zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu richten.
Tragwerksplanung
Schweinaer Grund 36448 Bad Liebenstein Ortsteil Schweina Der geplante Standort des HRB befindet sich im "Schweinaer Grund" oberhalb Ortslage des Ortsteils Schweina.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 4 nach den §§ 49 bis 52 und Anlage 14 für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Schweina.
Der Gesamtumfang der Leistungen nach § 51 HOAI beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 4. Eine Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 bis 6 besteht als Option.
EFRE - Europäischer Fond für regionale Entwicklung
Rückfragen (siehe Punkt VI.3 der Bekanntmachung) zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu richten.
Landschaftspflegerischer Begleitplan und Besondere Leistungen
Schweinaer Grund 36448 Bad Liebenstein Ortsteil Schweina Der geplante Standort des HRB befindet sich im "Schweinaer Grund" oberhalb Ortslage des Ortsteils Schweina.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI Teil 2 Flächenplanung Abschnitt 3 Landschaftsplanung Leistungsbild landschaftspflegerischer Begleitplan Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 26, 31 HOAI 2021 i.v.m. Anlage 7 und 9 und Besondere Leistungen im Zusammenhang mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Schweina (Erarbeitung und Zusammenstellung der für die UVP Vorprüfung erforderlichen Unterlagen und Beteiligung der zuständigen Behörde, Durchführung der Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, Erstellung des Nachweises der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme, Erstellen von zusätzlichen Unterlagen im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vorabstimmungen mit allen Planungsbeteiligten und Fachbehörden, Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter).
EFRE - Europäischer Fond für regionale Entwicklung
Rückfragen (siehe Punkt VI.3 der Bekanntmachung) zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erstellung eines orientierenden Baugrundgutachten
Vermessung und Erstellung von Vermessungsunterlagen als
Grundlage für die Planung mit folgenden Leistungsumfang:
- Beschaffung von Lage und Höhenanschlusspunkten
- Terrestrische Standortaufnahme als Ergänzung zur Gewässervermessung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99094
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuarbeiten zu allen Leistungsteilen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter/die bevollmächtigte Vertreterin zu benennen.
a) Die Bewerbungen sind als PDF-Dokument auf der angeführten Vergabeplattform ausgefüllt und unterschrieben elektronisch in Textform einzureichen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV).
b) Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln und fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
c) Nicht form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem AG unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 08.02.2022; 15.00 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Erfüllen mehrere Bewerber/Bewerberinnen gleichermaßen die Anforderungen und ist die BewerberInnenzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern/Bewerberinnen durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 / 2 werden nach Abschluss des Verfahrens nicht an die Bewerber/Bewerberinnen zurückgesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7Z6Y3J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/