Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 9/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben.
Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die unter Vertrag Punkt C aufgeführten Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs- oder Transportkosten sowie sonstiger zusätzlicher Kosten. Ausnahmen hierzu ergeben sich bezüglich der Fahrtkosten für zusätzliche Lieferungen.
Für das erste Vertragsjahr gelten folgende Modalitäten: Die Bestellübersicht, die jeweiligen Lieferorte (Dienststellen) sowie die voraussichtlichen Liefermengen je Dienststelle ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, hier Anlagen A 2 und A 3.
Für alle sonstigen jährlichen Bestellungen gilt folgendes Verfahren: Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin 3 Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben. Der Auftragnehmer hat den Eingang der Bestellung per Fax oder in anderer Weise schriftlich und unverzüglich gegenüber der Auftraggeberin zu bestätigen.
Für zusätzliche unterjährige Bestellungen ...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423
Weimar. Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst
gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23.
September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und
sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr
beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das
Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.