Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 9/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen

Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 9/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30197642 Kopierpapier und xerografisches Papier
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30197630 Druckpapier
30192700 Büromaterial
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die unter Vertrag Punkt C aufgeführten Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs- oder Transportkosten sowie sonstiger zusätzlicher Kosten. Ausnahmen hierzu ergeben sich bezüglich der Fahrtkosten für zusätzliche Lieferungen.

Für das erste Vertragsjahr gelten folgende Modalitäten: Die Bestellübersicht, die jeweiligen Lieferorte (Dienststellen) sowie die voraussichtlichen Liefermengen je Dienststelle ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, hier Anlagen A 2 und A 3.

Für alle sonstigen jährlichen Bestellungen gilt folgendes Verfahren: Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin 3 Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben. Der Auftragnehmer hat den Eingang der Bestellung per Fax oder in anderer Weise schriftlich und unverzüglich gegenüber der Auftraggeberin zu bestätigen.

Für zusätzliche unterjährige Bestellungen ...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 093-253609
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423

Weimar. Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst

gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten

(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23.

September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und

sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr

beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das

Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2022

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