Kauf eines Holzerntesystems für die hochmechanisierte Holzernte bestehend aus einem Harvester und einem Forwarder Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2022-0016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Holzerntesystems für die hochmechanisierte Holzernte bestehend aus einem Harvester und einem Forwarder
Kauf eines Holzerntesystems für die hochmechanisierte Holzernte bestehend aus einem Harvester und einem Forwarder
98708 Gehren
Die Landesforstanstalt beabsichtigt für die hochmechanisierte Holzernte den Kauf eines fabrikneuen Harvesters. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens neun Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.
Die Bieter können - ohne Auswirkung auf die Angebotswertung - bestimmte, als "optional" gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z. B.: "Wendelüfter") unter Angabe des entsprechenden Aufpreises anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf eines Holzerntesystems für die hochmechanisierte Holzernte bestehend aus einem Harvester und einem Forwarder
Ort: Neuhaus am Rennweg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 18.07.2022, 9:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.