Vergabe der Leistungen zur Grünabfallverwertung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98574
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kwsm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Leistungen zur Grünabfallverwertung
Die Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH ist für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung der rund 123.400 Einwohner zuständig und somit auch für die Grünabfallsammlung.
An ca. 75 Grünschnittplätzen können im Landkreis Schmalkalden-Meiningen kompostierbare Grünabfälle angeliefert werden. Die jährliche Gesamtmenge beträgt ca. 15.000 Mg. Der Auftraggeber sichert die prognostizierte Jahresmenge nicht zu. Eventuell entstehende Minder- oder Mehrmengen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Übernahme- und Verwertungspflicht.
Der Auftraggeber vergibt für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Schmalkalden-Meiningen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung der oben genannten Grünabfälle.
Die Mengen werden von der Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH an die vom Auftragnehmer zwingend benannte(n) Verwertungsanlage(n) angeliefert. Der Auftragnehmer hat die Verwiegung der Abfälle an der/den Verwertungsanlage(n) vorzunehmen.
Die Sammlung und Beförderung der Grünabfälle sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Aufteilung in Lose:
Unter Berücksichtigung von § 97 Abs. 4 GWB erfolgt eine Losteilung in zwei Lose.
Los 1: Übernahme und Verwertung von ca. 7.000 Mg/Jahr.
Los 2: Übernahme und Verwertung von ca. 8.000 Mg/Jahr.
Die Angebote sollen für ein oder beide Lose eingereicht werden.
Übernahme und Verwertung von ca. 7.000 Mg/Jahr
Schmalkalden
Los 1: Übernahme und Verwertung von ca. 7.000 Mg/Jahr.
Für weitere Informationen siehe Ziffer 6 (Leistungsbeschreibung) der Vergabeunterlagen.
Übernahme und Verwertung von ca. 8.000 Mg/Jahr
Schmalkalden
Los 2: Übernahme und Verwertung von ca. 8.000 Mg/Jahr.
Für weitere Informationen siehe Ziffer 6 (Leistungsbeschreibung) der Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen:
- Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
- dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, sich die entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung nachweisen zu lassen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Beleg über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen:
- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keine oder nicht alle Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen, haben sie ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Testate eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers, Bankauskunft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärung auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Nachweise mit seinem Angebot einzureichen:
- Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die Leistung, die Gegenstand des jeweiligen Loses ist/bezogen auf die gegenständliche Leistung. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
- Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage G (Preisblätter) zwingend benannten Anlage(n) zur Verwertung von Grünabfall gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, für die voraussichtliche Auftragsdauer und der voraussichtlichen Auftragsmenge (z. B. Genehmigungsbescheid) (Eignungskriterium: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
- Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Grünabfallverwertung) wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Beschreibung des technischen und organisatorischen Verfahrensablaufes der Verwertung in der/den Verwertungsanlage(n) des Auftraggebers, unter Angabe des geplanten Personaleinsatzes und ggf. geplanter zusätzlich einzusetzender technischer Ausrüstung (z. B. Radlader, sonstige mobile Geräte etc.) (Eignungskriterium: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
- Ausschluss von Angeboten gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen,
- Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen,
- Zahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
- Bietergemeinschaften gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen,
- Unterauftragnehmer und Eignungsleihe-Unternehmen gem. Ziffer 3.1.5 der Vergabeunterlagen,
- Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit gem. Ziffer 3.1.6 der Vergabeunterlagen,
- Einreichung der Urkalkulation gem. Ziffer 3.1.7 der Vergabeunterlagen,
- Vergabe- und Tariftreuegesetz gem. Ziffer 3.1.8 der Vergabeunterlagen,
- Sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.9 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.thueringen.de
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).