Rahmenvereinbarung Wäschereidienstleistungen für die Thüringer Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: 24.27-2912-155-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Wäschereidienstleistungen für die Thüringer Polizei
Die Abholung, Reinigung und sodann Anlieferung verschiedener Positionen Wäsche für Behörden der Thüringer Polizei.
A.1
Meiningen
Allgemeine Wäschereidienstleistungen für Internatswäsche und diverse Bekleidung sowie Sonderpositionen Auszüge und Sondermaßnahmen für die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monate zu verlängern.
Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
A.2
Meiningen
Reinigung von Gardinen für die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monate zu verlängern.
Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
B.1
Erfurt
Wäschereidienstleistungen Laborbekleidung für das Landeskriminalamt Thüringen mit einem Anteil Miet-Kleidung (durch den Auftragnehmer zu stellen) sowie einem Anteil Bestands-Kleidung.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monate zu verlängern.
Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
B.2
Erfurt
Allgemeine Wäschereidienstleistung für das Landeskriminalamt Thüringen
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monate zu verlängern.
Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
C.1
Erfurt
Wäschereidienstleistungen für die Landespolizeidirektion Thüringen und nachgeordnete Dienststellen am Standort Erfurt
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monate zu verlängern.
Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
C.2
Saalfeld, Rudolstadt
Wäschereidienstleistungen für die Landespolizeidirektion Thüringen und nachgeordnete Dienststellen an den Standorten Saalfeld und Rudolstadt
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monate zu verlängern.
Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
C.3
Sonneberg
Wäschereidienstleistungen für die Landespolizeidirektion Thüringen und nachgeordnete Dienststellen am Standort Sonneberg
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monate zu verlängern.
Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
C.4
Schleiz
Wäschereidienstleistungen für die Landespolizeidirektion Thüringen und nachgeordnete Dienststellen am Standort Schleiz
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monate zu verlängern.
Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
01) Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
02) Eigenerklärung (Vordruck) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
03) Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz
01) Betreffend das Los A.1: Nachweis über den Einsatz der vom Robert-Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und Verfahren
02) Betreffend das Los B.1: Nachweis Hygienezeugnis für Krankenhauswäsche (Gütezeichen RAL 992/2)
01) Die vollständige für die angebotenen Los ausgefüllte Anlage Abholzeit zur Leistungsbeschreibung
02) Den gezeichneten Entwurf der Rahmenvereinbarung
03) Die für die angebotenen Lose aufgefüllten und gezeichneten Preisblätter
04) Eigenerklärung (Vordruck) zur Anerkennung der AGb der Thüringer Polizei
05) Eigenerklärung (Vordruck) nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/76
06) Verpflichtungen (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs.2 ThürVgG)
07) Verpflichtung (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kerarbeitsnorm (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
08) Verpflichtungen (Vordruck) nach §§ 12,15,17 und 18 ThürVgG
09) Nur bei Bedarf: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)
10) Nur bei Bedarf: Verpflichtungen des Nachunternehmers (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit
11) Nur bei Bedarf: Verfpflichtung des Nachunternehmers (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 08.09.2022 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über AnA-Web der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.