REKONSTRUKTION BERGGASTHOF OYBIN SOWIE ERRICHTUNG EINER FÖRDERANLAGE; hier: VERGABE VON LEISTUNGEN DER PROJEKTSTEUERUNG Referenznummer der Bekanntmachung: Verg2022_BG-8

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kurort Oybin
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02797
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oybin.com
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2624349/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

REKONSTRUKTION BERGGASTHOF OYBIN SOWIE ERRICHTUNG EINER FÖRDERANLAGE; hier: VERGABE VON LEISTUNGEN DER PROJEKTSTEUERUNG

Referenznummer der Bekanntmachung: Verg2022_BG-8
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71530000 Beratung im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Oybin beabsichtigt als Erbbauberechtigte die Rekonstruktion und Sanierung des Berggasthofs Oybin und die Errichtung einer Förderanlage zur Versorgung des Berggasthofs und der Zuführung von Gästen. Zu diesem Zwecke wurde in 2020 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die neben der Aufbereitung der Bestandssituation die Vorbehandlung mit Behörden, Variantenbetrachtungen sowie ein Konzept zur technischen Gebäudeausrüstung umfasste. In diesem Zusammenhang wurde darüber hinaus ein gastronomisches Konzept für die Wiederinbetriebnahme des Berggasthofes inklusive tangierender Fachplanungen in die Machbarkeitsstudie integriert.

Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme (KG 200 - 700) wird gemäß Machbarkeitsstudie auf rund 11,8 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn/Bauvorbereitung ab 01/2027 und den Nutzungsbeginn bzw. die Inbetriebnahme über die Seilbahn in 2028 und den Berggasthof in 2030 vor.

Als Anlage werden beigefügt:

1) Lageplan als Luftbild inkl. Flurstückskarte;

2) Machbarkeitsstudie „Rekonstruktion Berggasthof Oybin und Errichtung einer Förderanlage“ inkl. Kostenbedarfsermittlung; Stand: 06/2021; erstellt durch Bau-Planung-Risch Ingenieurgesellschaft mbH, Zittau (Verfasser)

Vorhaben: Bei dem Objekt 1 (Berggasthof) handelt es sich um eine freistehende denkmalgeschützte Gaststätte mit 1- bzw. 2– geschossigem Gaststättenbereich und Veranda. Das Gebäude ist z. T. mehrgeschossig unterkellert. Eigentümer ist die Große Kreisstadt Zittau, Markt 1, 02763 Zittau. Erbbauberechtiger ist Gem. Oybin, Freiligrathstraße 8, 02797 Kurort Oybin. Die ersten baulichen Unterlagen datieren die Errichtung der Veranda auf 1887. Die (inzwischen abgebrochene) Hofüberdachung und späterer Sanitärraum stammen von 1891. Ein dreigeschossiger Kelleranbau wurde 1893 errichtet und mit einem eingeschossigen Neubau als weiterem Gastraum auf der Plateauebene Gemeinschaftsplatz ergänzt. Seit 1991 wurden keine wesentlichen Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Der Erhalt der Substanz ist gefährdet. Ein Maßnahmenplan zum Erhalt der baulichen Anlage in derzeitiger Form und Nutzung ist beigefügt. Das Objekt 2 umfasst die Errichtung einer Förderanlage einschl. der Berücksichtigung der Errichtung von Tal- und Bergstation sowie einer Sanitäranlage auf dem Oybin. Heute existiert bereits eine Seilbahn mit Talstation. Die Seilbahn fährt in den Berggasthof ein. Ein Erhalt der bestehenden Seilbahn ist nicht möglich. Der Rückbau der Anlagen ist im Rahmen der Leistungen zum Objekt 2 zu berücksichtigen. Die baulichen Anlagen des Berggasthofes (Objekt 1) soll umfassend denkmalgerecht saniert werden, Schaden an der Substanz nachhaltig beseitigt und der abgebrochene Gebäudeteil der Hofüberdachung wiederhergestellt werden. Die Maßnahme umfasst die bedarfsgerechte Erneuerung der technischen

Gebäudeausrüstung.

Projektsprache ist deutsch.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 415 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Hauptort der Ausführung:

Kurort Oybin, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beauftragt werden Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (Ausgabe 2020). Die Beauftragung soll stufenweise (Stufe 1: Projektstufen 1 und 2; Stufe 2: Projektstufen 3 bis 5) erfolgen. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an den Projektstufen 1 bis 5 des o. g. AHO-Heftes. Ein Anspruch auf die Gesamt-Beauftragung besteht nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung der Stufe 2.

Die Teilleistungen der Stufe 2: Steuern der Bemusterungsplanung; Mitwirkung bei Bemusterungen; der Stufe 4: Unterstützen des Auftraggebers bei der Einleitung von selbständigen Beweisverfahren sowie der Stufe 5: Steuern der Inbetriebnahme werden durch den Auftraggeber erbracht.

Aufgrund der finanziellen Unterstützung des Vorhabens durch Fördermittel sollen zur Einhaltung der zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Projektsteuerungsleistungen inkl. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Fördermittelmanagement in Anspruch genommen werden. Zu berücksichtigen sind daher im Angebot neben den Projektsteuerungsleistungen nach AHO folgende besondere Leistungen: 1) Erarbeitung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Projektsteuerung nach den Vorgaben des Fördermittelgebers (SAS). 2) Betreuung im Bereich Fördermittelmanagement und -abrechnung: Hierzu gehören die Beantragung, Buchung und digitale Sicherung aller Fördermittelauszahlungen und -bescheide, die Erarbeitung von Anträgen zur Kostenabweichung bzw. -erhöhung, die Unterstützung der Gemeinde bei förderrechtlichen Fragen, die Prüfung aller Rechnungen und Belege auf Förderfähigkeit, die Zusammenstellung von Auszahlungsunterlagen und ggf. erforderlicher Zwischenverwendungsnachweise sowie die Unterstützung bei der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises nach den Vorgaben des Bundes, bzw. der SAS/SAB. Auch ist zur Transparenz für die Dauer der Auftragserbringung ein passwortgeschützter Online-Zugang zur Projekt-, Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs-Datenbank des Auftragnehmers erforderlich.

Zu berücksichtigen sind folgende Terminvorgaben: JourFix vor Ort mit Gemeindeverwaltung und Planungs- bzw. Baubeteiligten alle 3 Wochen während der Planungs- und Bauphase über den Zeitraum von 10/2022 bis 12/2030; eine Unterbrechung von 18 Kalendermonaten für den Zeitraum der Finanzierungsklärung ist zu berücksichtigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das mit der Projektsteuerung zu beauftragende Unternehmen nicht gleichzeitig auch mit Planungsleistungen für das Vorhaben beauftragt werden soll.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Schriftliche Darstellung zu Organisation und Ablauf und zum Umgang mit dem Steuerungs- und Koordinationsaufwand für die spezielle Projektsteuerungsaufgabe inkl. der besonderen Leistungen, Umgang mit den Planungsbeteiligten Zu berücksichtigen sind folgende Aspekte: Herangehensweise, Erreichbarkeit, Kommunikation, Berichtswesen, Steuerungselemente zum reibungslosen Projektablauf, externe Schnittstellen. Erwartet wird eine Konzeptbeschreibung, in welcher die o. g. Punkte plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden. Der Bieter soll darstellen, wie er die Abarbeitung der vertraglich geschuldeten Leistungen unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Anforderungen, Vorgaben, Besonderheiten, Projektzielen und Projektrisiken beabsichtigt. Die Darstellung soll auf max. 4 DIN A4 Seiten erfolgen. / Gewichtung: 40 Punkte / 40 %
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzplan, Personelle Besetzung: Erwartet werden Angaben zum Team der Projektleitung: Darstellung der persönlichen Erfahrungen von Projektsteuerungsaufgaben in Hoch- und Tiefbau, Ausbildung/Zusatzausbildung. Gewünscht ist die Befähigung der Projektleitung als Architekt und/oder Bauingenieur. Darüber hinaus sind Angaben zum Personaleinsatzplan mit folgenden Aspekten in die Darstellung aufzunehmen: Vertretungsregelung, Aufgabenverteilung, Organisation, interdisziplinäres Fachwissen (Schwerpunkte: Planungs- und Bauwesen, Baurecht, Vergaberecht, Fördermittelwesen) Darzustellen sind darüber hinaus Methoden des Qualitätsmanagements /ISO Zertifizierungsstandard. Erwartet wird ein vollständiges und nachvollziehbares Personalkonzept zu den o.g. Aspekten auf max. 6 Seiten DIN A4. / Gewichtung: 20 Punkte / 20 %
Qualitätskriterium - Name: Kostenverfolgung: Die Gemeinde Oybin strebt im Rahmen der Vertragsabwicklung aufgrund Fördermittelbeteiligung ein möglichst großes Maß an Verfahrenstransparenz und einen hohen Informationsgrad an. Vor diesem Hintergrund wird positiv bewertet, ob der Bieter der Gemeinde für die gesamte Dauer der Auftragserbringung einen passwortgeschützten Online-Zugang zur Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs-Datenbank des Auftragnehmers einräumen wird. Durch diesen Online-Zugang muss der Auftraggeber einen transparenten und tagesaktuellen Überblick über den jeweils aktuellen Stand der Kostenprognose, die Auftragswerte und die Ausgaben sowie die Verwendung von Fördermitteln haben. Zusätzlich muss der Zugriff auf digitalisierte Vertrags-, Rechnungs-, und Bescheiddokumente gewährleistet sein. Alle Buchungsinformationen müssen sowohl als Bildschirmansicht zur bloßen Informationsdarstellung als auch als Datenbankauswertung inkl. Download-Möglichkeit von bearbeitbaren Datensätzen im Dateiformat / Gewichtung: 15 Punkte / 15 %
Kostenkriterium - Name: Höhe des angebotenen Honorars (Grund-/Besondere Leistung) / Gewichtung: 25 Punkte / 25 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Stufenweise Beauftragung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Stufenweise Beauftragung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass das mit der Projektsteuerung zu beauftragende Unternehmen nicht gleichzeitig auch mit Planungsleistungen für das Vorhaben beauftragt werden soll.

Der Projektsteurer soll vor allem Qualität, Funktionalität, Kosten, Terminvorgaben sowie sonstige Koordinations- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dazu gehören u. a. das Vorbereiten und die Durchführung weiterer unterschwelliger Vergabeverfahren weiterer Planer- und Gutachterleistungen.

Die Kostensteuerung beinhaltet u. a. das Erfassen und Freigeben sämtlicher Aufträge und Rechnungen. Dem Auftraggeber ist mindestens einmal monatlich eine Auftrags- und Abrechnungsübersicht zur Verfügung zu stellen.

Hinischtlich der Umsetzung der Förderanlage wird derzeit genehmigungsrechtlich von einem Planfeststellungsverfahren ausgegangen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich.

Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzel-bewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.

Nachweise: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG), Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

Das Angebotsformular ist zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3,0 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.

2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (2019, 2020, 2021).

Das Angebotsformular ist zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1) Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3,0 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden. zu 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (2019, 2020, 2021). Die durchschnittliche Beschäftigungszahl der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 7 Mitarbeiter betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2 Referenzen über vergleichbare Leistungen. Das Angebotsformular ist zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vorlage von zwei Referenzprojekten, davon ein Projekt, das mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Sachsen (Hinweis: Städtebauförderungsmittel werden als ein Programm angesehen und daher nicht separat für Bund und Land betrachtet) umgesetzt wurde. Das zweite genannte Projekt ist in Anlehnung an die Anlage 10.2 HOAI gemäß Objektliste als "Handel und Verkauf / Gastgewerbe" oder als "Kultur-/Sakralbauten" einzuordnen.

Die Darstellung laufender Projekte ist möglich, sofern sich diese mind. in Stufe 3 (Ausführungsplanung) nach AHO befinden. Anzugeben sind darüber hinaus der Auftraggeber einschließlich Kontaktdaten eines Ansprechpartners, der konkrete Leistungserbringungszeitraum bzw. das voraussichtliche Ende der Leistungserbringung, die erbrachten bzw. beauftragten Leistungen und das Honorarvolumen.

Die Erklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:

- Angaben zum Auftraggeber

- Umfang der Leistungserbringung

- Zeitraum der Leistungserbringung

- Honorarvolumen in %

- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild

Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 75, Abs. 1 bis 3 VgV

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

s. vorstehend

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 09.09.2022 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung für alle Bieter wöchentlich jeweils zum Montag zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen.

Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Das vollständige Angebot muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 19.09.2022, 11.00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Angebotes hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den entsprechenden Menüpunkt. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Angebote, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2022

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