Ausschreibung Rahmenvereinbarung "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter" Referenznummer der Bekanntmachung: 173/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Rahmenvereinbarung "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter"
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt entweder ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf oder nach Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung im jeweiligen Los sind (wettbewerblicher Abruf).
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den drei Bietern.
Gesundheit
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter im Themengebiet Los 1 (Gesundheit). Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere der dem Los 1 zugeordneten Themenfelder, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können im Los 1 (Gesundheit) Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen.
Multi-Provider-Steuerung
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter im Themengebiet Los 2 (Multi-Provider-Steuerung). Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere der dem Los 2 zugeordneten Themenfelder, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können im Los 2 (Multi-Provider-Steuerung) Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen.
Change- und Transformation
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter im Themengebiet Los 3 (Change- und Transformation). Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere der dem Los 3 zugeordneten Themenfelder, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können im Los 3 (Change- und Transformation) Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen.
IT Umsetzung
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter im Themengebiet Los 4 (IT Umsetzung). Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere der dem Los 4 zugeordneten Themenfelder, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können im Los 4 (IT Umsetzung) Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 7,5 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen.
IT Strategie- und Lösungsberatung
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter im Themengebiet Los 5 (IT Strategie- und Lösungsberatung). Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere der dem Los 5 zugeordneten Themenfelder, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können im Los 5 (IT Strategie- und Lösungsberatung) Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 4 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen.
Kundenzentrierung
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter im Themengebiet Los 6 (Kundenzentrierung). Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere der dem Los 6 zugeordneten Themenfelder, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können im Los 6 (Kundenzentrierung) Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
2) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen (Anlage 12 der Vergabeunterlagen)
1) Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 4 der Vergabeunterlagen.
2) Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
zu 2) Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" nachweisen können:
Los 1: 250.000 EUR
Los 2: 350.000 EUR
Los 3: 250.000 EUR
Los 4: 1,5 Mio. EUR
Los 5: 1 Mio. EUR
Los 6: 250.000 Euro
Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgibt. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.
1) detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen nachweisen unter Angabe
o des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine Beschreibung des Auftraggebers)
o der Branche des Auftraggebers
o des Leistungszeitraums
o des Leistungsgegenstandes (einschließlich Beschreibung der Aufgaben Ihres Unternehmens [insbesondere in Bezug auf die Suche und Auswahl der freien Mitarbeiter] und des Tätigkeitsbereichs der freien Mitarbeiter mit einem vergleichbaren Bezug zu Schwerpunktaufgaben des Loses),
o Angabe der Anzahl der eingesetzten freien Mitarbeiter, untergliedert nach den in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) gewählten Kompetenzbezeichnungen mit den dort genannten spezifischen Qualifikationen/Kompetenzen
Kompetenzbezeichnungen der Lose:
Los 1: Healthcare Systems Researcher, Healthcare IT-Systems Administrator, Healthcare IT-Systems Administrator, Health Data Analyst, Public Health Advisor
Los 2: SaaS Manager, Portfolio Analyst, Portfolio Manager, Service Integration Manager, Governance und Compliance Officer, Risk und Compliance Spezialist, Enterprise Risk Manager, Service Manager, Relationship Manager, Vendor Representative, Delivery Manager, Contract Manager, Supplier Manager, Contract/SLA Spezialist, Digital Procurement Manager, Digital Procurement Spezialist, Digital Procurement Consultant, Product Release Manager
Los 3: Projekt Manager, Account-Manager, Culture Change Manager, Transformation Manager, Business Manager, Digital Customer Service Spezialist, Teamassistent
Los 4: Natural Language Processing (NLP) Data Specialist, Computer Vision Specialist, Machine Learning Engineer, Data Scientist, Data Engineer, Big-Data Ingenieur, Softwareentwickler, Blockchain Engineer, Frontend-Entwickler, Dashboard/Reporting Analyst, Datenvisualisierungsspezialist, Testingenieur, UX-Designer, UI-Designer, Software-Projektleiter, Agility-Master, Product Owner, Product Manager, Solution Administrator, DevOps Ingenieur, Automation Engineer, Systems Analyst, Infrastructure Engineer, Cloud Engineer, Datenbankadministrator, Cybersecurity Engineer, DevSecOps Engineer
Los 5: Applikationsarchitekt, IoT-Ingenieur, Data Officer, Softwarearchitekt, Enterprisearchitekt, Cloudarchitekt, Cybersecurity Analyst
Los 6: Digital innovationmanager, Digital innovation specialist, Digital innovation consultant, User-Journey Specialist, Marktforscher, Business Analyst, Business Architekt, Digital Marketing Specialist, Digital Sales Specialist, Business Consultant, Quality control manager
o des Leistungsumfangs (Anzahl der Personentage)
o des Rechnungswertes (soweit zulässig)
unter Verwendung der Anlage 6-1 bis 6-6 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist.
zu 1) Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los mindestens 2 Referenzprojekte vergleichbarer Art vorweisen können. Eine Vergleichbarkeit ist nur gegeben, wenn
- die Referenzprojekte Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), Multi-Provider-Steuerung (Los 2), Change- und Transformation (Los 3), IT Umsetzung (Los 4), IT Strategie- und Lösungsberatung (Los 5) und Kundenzentrierung (Los 6) nachweisen und
- dabei freie Mitarbeiter in wenigstens 80 % aller losbezogenen Kompetenzbezeichnungen mit den in Anlage 1 genannten spezifischen Qualifikationen/Kompetenzen selbständige Dienstleistungen erbracht haben. Der Nachweis kann auch durch mehr als 2 Referenzprojekte erbracht werden. (z.B. Los 2: 7 Kompetenzbezeichnungen, Bieter muss somit mit den Referenzprojekten nachweisen, dass freie Mitarbeiter in wenigstens 6 Kompetenzbezeichnungen mit den genannten Qualifikationen/Kompetenzen selbständige Dienstleistungen erbracht haben; Los 4: 27 Kompetenzbezeichnungen, Bieter muss somit mit den Referenzprojekten nachweisen, dass freie Mitarbeiter in wenigstens 22 Kompetenzbezeichnungen mit den genannten Qualifikationen/Kompetenzen selbständige Dienstleistungen erbracht haben)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die Erklärung zu den Russlandsanktionen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt III.1.3) genannten Eignungsnachweise können für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B. die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter über die Höchstmenge hinaus oder durch freie Mitarbeiter mit anderen Qualifikationen in anderen Fachbereichen im dann dort genannten Umfang) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt maximal 5.000.000 EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYRTT7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".