Winterdienste 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: EU70/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienste 2022-2024
Winterdienste für die Saison 2022 bis 2024 für alle Liegenschaften, die das Gebäudemanagement im Landesamt für Zentrale Dienste verwaltet.
Bezirk I
Saarbrücken
Art und Umfang der Leistung:
Durchführung der dem Grundstückseigentümer obliegenden nachstehenden Reinigungspflicht an den vorgenannten Grundstücken nach der Straßenreinigungssatzung der für das Anwesen jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde (z. B. Landeshauptstadt Saarbücken) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Leistung umfasst
1. Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung.
2. Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
3. Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.
Die landeseigenen Anwesen, die vom Gebäudemanagement des Landesamtes für Zentrale Dienste verwaltet werden, sind in drei Bezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk gibt es ein Los. Angebote können für einzelne Lose oder für alle Lose abgegeben werden. Jedes Los muss komplett angeboten werden, d. h. der Winterdienst muss für alle Anwesen in dem jeweiligen Bezirk angeboten werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt für jedes Los, also für jeden Bezirk.
Los 1 = Bezirk I
Nr. 1: Homburg
Nr. 2: Neunkirchen
Nr. 3: St. Wendel
Nr. 4: St. Ingbert
Nr. 5: Sulzbach
Bezirk II
Saarbrücken
Art und Umfang der Leistung:
Durchführung der dem Grundstückseigentümer obliegenden nachstehenden Reinigungspflicht an den vorgenannten Grundstücken nach der Straßenreinigungssatzung der für das Anwesen jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde (z. B. Landeshauptstadt Saarbücken) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Leistung umfasst
1. Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung.
2. Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
3. Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.
Die landeseigenen Anwesen, die vom Gebäudemanagement des Landesamtes für Zentrale Dienste verwaltet werden, sind in drei Bezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk gibt es ein Los. Angebote können für einzelne Lose oder für alle Lose abgegeben werden. Jedes Los muss komplett angeboten werden, d. h. der Winterdienst muss für alle Anwesen in dem jeweiligen Bezirk angeboten werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt für jedes Los, also für jeden Bezirk.
Los 2 = Bezirk II
Nr. 6: Lebach
Nr. 7: Merzig
Nr. 8: Saarlouis
Nr. 9: Völklingen
Bezirk III
Saarbrücken
Art und Umfang der Leistung:
Durchführung der dem Grundstückseigentümer obliegenden nachstehenden Reinigungspflicht an den vorgenannten Grundstücken nach der Straßenreinigungssatzung der für das Anwesen jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde (z. B. Landeshauptstadt Saarbücken) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Leistung umfasst
1. Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung.
2. Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
3. Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.
Die landeseigenen Anwesen, die vom Gebäudemanagement des Landesamtes für Zentrale Dienste verwaltet werden, sind in drei Bezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk gibt es ein Los. Angebote können für einzelne Lose oder für alle Lose abgegeben werden. Jedes Los muss komplett angeboten werden, d. h. der Winterdienst muss für alle Anwesen in dem jeweiligen Bezirk angeboten werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt für jedes Los, also für jeden Bezirk.
Los 3 = Bezirk III - Saarbrücken
Nr. 10: LZD - Virchowstr. 7
Nr. 11: MWAEV Hardenbergstr.1
Nr. 12: SHB Hardenbergstr.6
Nr. 13: Finanzamt Mainzer Str. 109-111
Nr. 14: Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Am Stadtgraben 6-8
Nr. 15: Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben Am Stadtgraben 2-4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers.
Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
6. Erklärung gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften:
Der/die Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschaden und Sachschaden mindestens in Höhe von 3.000.000,00 EUR je Versicherungsfall und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 250.000,00 EUR je Versicherungsfall.
Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen;
2. Verkehrsicherungspflicht
Es wird erklärt, dass die Verkehrsicherungspflicht, die im Haftungsfall dem Auftraggeber auferlegt wird, vom Auftragnehmer übernommen wird.
3. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre benennen und beschreiben (Referenzprojekte).
Für jede Referenz ist ein im Excel-Format als eigenes Tabellenblatt beigefügter Referenzbogen zu verwenden. Die Referenzprojekte müssen kurz beschrieben werden und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein. Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen gemäß dem saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) abzugeben.
Eine Nachforderung der Erklärung ist der Vergabestelle vorbehalten.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die genannten Erklärungen nach Nr. 1-5 des Erklärungsvordrucks zur Bietereignung auf Anforderung der Vergabestelle während der Prüfung und Wertung auch für die Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer vorzulegen.
Wird beabsichtigt,Teile der ausgeschriebenen Leistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben, ist anhand des Formblatts Erklärung zum Nachunternehmereinsatz zu erklären, welche Teile.
Die zur Ausführung der Leistung vorgesehenen Unterauftragnehmer sind zu benennen und Bieterangaben nach dem Mustervordruck für Eigenerklärungen des Bieters sowie eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können ausschließlich auf der eVergabeplattform www.vergabe.saarland bis zum 16.09.2022, 10.00 Uhr abgerufen werden (zugleich Abgabefrist für Angebote).
Die Versendung der Angebotsunterlagen erfolgt über die eVergabeplattform.
Bieterfragen müssen bis zum 05.09.2022, 12.00 Uhr ebenfalls über die eVergabeplattform gestellt werden.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.2.2) über die eVergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm