Planung Verwahrung Schacht Neustaßfurt VI und Kaverne Unseburg 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Verwahrung Schacht Neustaßfurt VI und Kaverne Unseburg 4
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Die LMBV als Rechtsnachfolgerin des NSB Staßfurt ist verpflichtet, eine dauerhafte Sicherung des ehemaligen Bergwerkes Neustaßfurt VI/VII herbeizuführen. Durch umfangreiches Monitoring und nicht zuletzt durch die Installation einer seismischen Überwachung über dem gesamten Grubenfeld, konnten zahlreiche geomechanische Bewegungen nachgewiesen werden.
Um eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit zu verringern bzw. die öffentliche Sicherheit zukünftig gewährleisten zu können, hat sich die LMBV entschieden, den andauernden Zulassungsprozess des 2019 bei der zuständigen Bergbehörde eingereichten ABP nicht abzuwarten und eine Verwahrplanung für den Schacht Neustaßfurt VI sowie den Kavernenhohlraum unter der Kreisstraße K 1302 an der Unseburg 4 zu beauftragen, da der ABP lediglich einen gesetzlichen und technischen Rahmen für Maßnahmen zur Sicherung und Verwahrung sowie zur Kontrolle und Überwachung gibt.
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Salzlandkreis, ca. 5 km nordwestlich der Stadt Staßfurt
In der Vergangenheit wurde eine Totalverfüllung des Schachtes entsprechend Variante 2 der Planung von 1999 oder die Teilverfüllung im Teufenbereich von 0 m bis 319 m entsprechend den Varianten 4, 4a in Betracht gezogen und erörtert.
Das Ziel bleibt weiterhin eine sichere, effektive und effiziente Lösung für die dauerhafte Sicherung bzw. Verwahrung des Schachtes. Bisher konnte keine der vorgestellten Varianten umgesetzt werden. Daher ist ein detaillierter Variantenvergleich dieser und weiterer Vorschläge des Auftragnehmers hinsichtlich anderer Verwahrungs-/Verfüllungsmöglichkeiten und Sicherungs- bzw. Verwahrzielerfüllung unter Berücksichtigung des Standes der Technik ist dem Auftraggeber im Rahmen der Vorplanung zu erarbeiten und vorzulegen. Über die technisch und finanziell favorisierte Variante wird vor Beginn der weiteren Planungsschritte seitens des Auftraggebers nach Rücksprache bzw. Konsultation der Bergbehörde und der Finanzierung entschieden.
Zu erbringen sind die kompletten Planungsleistungen zur Baumaßnahme Verwahrung bzw. Verfüllung
• des Schachtes Neustaßfurt VI sowie der durch Auflösung entstandenen Hohlräume im Bereich des Schachtes
• der Hohlräume im Bereich der Kreisstraße 1302 im Südfeld des Schachtes Neustaßfurt VI an der Bohrung Unseburg 4
Die Verwahrungsmaßnahme ist in ein bergrechtliches Verfahren eingebunden. Der Schacht sowie das Grubenfeld sowie die Bohrung Unseburg 4 stehen unter Bergaufsicht.
Die Planung soll in Anlehnung an das Leistungsbild § 43 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 erarbeitet werden.
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Die Bearbeitung der Leistungsphasen 1-3 erfolgt auf Basis der zur Verfügung gestellten Vorarbeiten (aus dem Jahr 1999 und dem Jahr 2004). Im Rahmen der Vorplanung ist zu prüfen, inwieweit weitere Alternativen möglich und realisierbar sind. Ein Variantenvergleich ist ein Bestandteil der Unterlagen der Vorplanung. Anhand des Variantenvergleiches ist dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage zu erstellen.
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Option LP 4-7
Unter Annahme eines erfolgreichen Abschlusses des Entscheidungsprozesses nach den Leistungsphasen 1-3, kann die Bearbeitung der Leistungsphasen 4-7 erfolgen. Die Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“ ist schriftlich so zu verfassen, dass die Planungsunterlage als bergrechtlicher Antrag, sprich „Sonderbetriebsplan zur Sicherung des Schachtes VI Neustaßfurt sowie des Lösungshohlraums Bohrung Unseburg 4“ beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) eingereicht werden kann.
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Option LP 8-9
Optional werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 beauftragt. Als besondere Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 sollen optional eine ingenieurtechnische Baubegleitung in Form einer örtlichen Bauüberwachung nach HOAI 2013 inkl. aller dazugehörigen Leistungen und eine abschließende Baudokumentation /Verwahrungsdokumentation angeboten werden.
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Bearbeitungsablauf – Termine und Fristen
Die Bearbeitung der Planung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen. Entsprechend der zu wahrenden Fristen geht der Auftraggeber aktuell von einem Leistungsbeginn im Juni 2022 aus.
Folgende Zeitschienen verbindlich vereinbart:
T0 Zuschlagserteilung
T1 Fertigstellung Leistungsphasen 1-4 (Vorplanung mit Variantenvergleich, Genehmigungsplanung, Fertigstellung Sonderbetriebsplan (SBP)): 10 Monate nach T0
T2 Leistungsphase 5-6 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach Vorliegen Zulassung SBP: 3 Monate
T3 Angebotsende einer Ausschreibung (Dauer ca. 6 Monate)
T4 Auswertung der Angebote (inkl. nachgeforderter Unterlagen) und Vorschlag für Termine zu Präsentationen / Verhandlungen: 2 Wochen nach T3
T5 mögliche Vorstellung der Bieter
T6 Vergabevorschlag inklusive aller Dokumentationen: 2 Wochen nach T5
T7 Leistungsphase 8 Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung: voraussichtlich 1 Jahr
T8 abschließende Baudokumentation/Verwahrungsdokumentation: 3 Monate nach T7
T9 Leistungsphase 9 Objektbetreuung: Verjährungsfrist
Leistungsphasen 4 bis 9
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Option LP 4-7
Unter Annahme eines erfolgreichen Abschlusses des Entscheidungsprozesses nach den Leistungsphasen 1-3, kann die Bearbeitung der Leistungsphasen 4-7 erfolgen. Die Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“ ist schriftlich so zu verfassen, dass die Planungsunterlage als bergrechtlicher Antrag, sprich „Sonderbetriebsplan zur Sicherung des Schachtes VI Neustaßfurt sowie des Lösungshohlraums Bohrung Unseburg 4“ beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) eingereicht werden kann. Die technischen Spezifikationen der Verwahrung sollen weitgehend genehmigungsfähig beschrieben werden. Notwendige Ergänzungen zur Verwahrtechnologie (bspw. bezogen auf den Geräteeinsatz oder eventuell notwendige Tragwerksplanungen), die erst durch einen Bau-Auftragnehmer erbracht werden können, sollen benannt werden. In Leistungsphase 6 soll eine Vergabeunterlage (Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung entsprechend Vergabehandbuch LMBV) erarbeitet werden. Bei der Vergabe der Bauleistung soll mitgewirkt und ein Vergabevorschlag unterbreitet werden (Leistungsphase 7). Als besondere Leistung soll das Prüfen und Werten von Nebenangeboten optional angeboten werden.
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Option LP 8-9
Optional werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 beauftragt. Als besondere Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 sollen optional eine ingenieurtechnische Baubegleitung in Form einer örtlichen Bauüberwachung nach HOAI 2013 inkl. aller dazugehörigen Leistungen und eine abschließende Baudokumentation /Verwahrungsdokumentation angeboten werden. Einzukalkulieren ist die abzuschätzende Vororttätigkeit, notwendige Büroleistungen einschließlich aller Nebenkosten. Ebenso als optionale besondere Leistungen sind die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan) gemäß RAB 31 sowie die Bereitstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Verwahrung Schacht Neustaßfurt VI und Kaverne Unseburg 4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, steht unter Bergaufsicht: JA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
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§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sondershausen
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]