Grün- und Außenanlagenpflege / Winterdienst für die Messe Erfurt GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 22A001_Außenanlagen_Winterdienst
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99094
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-erfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grün- und Außenanlagenpflege / Winterdienst für die Messe Erfurt GmbH
Grün- und Außenanlagenpflege / Winterdienst für die Flächen der Messe Erfurt GmbH im Zeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2026
Erfurt, DE
Grün- und Außenanlagenpflege:
Die Grün- und Außenanlagenpflege wird in den gesamten Außenanlagen, die der Messe Erfurt zugehörend sind (z.B. Zufahrtsstraßen, Parkflächen, Gehwege, Grün- Gehölz- und Pflanzflächen, sonstige Flächen im Grundstücksbereich) ganzjährig in Anlehnung an die Vegetationszeiten und Witterungszeiten durchgeführt. Die im Aufgabenbereich des AN liegenden Flächen sind den Anlagen Grünpflege zu entnehmen.
Zum Leistungsgebiet gehören zusätzlich die Wege außerhalb entlang der Schallschutzwand, die Bereiche F1 Freigelände + F2 Freigelände sowie 3 Regenrückhaltebecken zwischen Schallschutzwand und dem Wohngebiet Hochheim. Die Rückhaltebecken und das Freigelände gehören nicht mit zur Bewertung des Angebotes und können separat vor Ort angesehen werden, um ein adäquates Angebot abgeben zu können.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Gebäudestruktur und den Vegetationszyklen.
Winterdienst:
Der Auftragnehmer (AN) hat selbstständig die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen und Vorgaben zu organisieren, zu koordinieren und durchzuführen. Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, bei Erfordernis von den nachfolgend aufgeführten Forderungen abweichende Festlegungen zu treffen. Der AN hat in diesem Fall bei nachgewiesenen Kostensteigerungen Anspruch auf angemessene Mehrvergütung (vgl. auch § 2 VOL/B).
Der AN beobachtet und informiert sich selbstständig über die Witterungslage, um die eigenverantwortliche Leistungsorganisation und -durchführung sicherzustellen.
Weiterhin informiert sich der AN selbstständig zur Früherkennung von witterungsbedingten Gefährdungen vor Ort. Insbesondere hat er sich vor Ort von den tatsächlichen Verhältnissen ein Bild zu verschaffen. Das gilt insbesondere für die Straßenbreiten (Straßenverengungen), gefährliche Kurven und den Zustand der Gehweg- /Fahrbahndecken.
Der Winterdienst und der Inspektionsdienst melden sich vor und nach jedem Einsatz an dem Empfang des AG an bzw. ab und erteilen hinsichtlich der Verkehrssicherheit einen Statusbericht. Insofern hat der AN einen entsprechenden Kurzeintrag über Uhrzeit und Satus der Verkehrssicherheit in dem Tagebuch für Winterdienst des AG zu hinterlassen.
Bei anhaltendem Schneefall ist die Winterdienstleistung mehrmals und kontinuierlich in ausreichendem Umfang durchzuführen. Die Zeiträume sind so zu wählen, dass die zu bearbeitenden Bereiche /Flächen immer gefährdungsfrei bleiben. Dabei ist zu gewährleisten, dass Ruhe- /Pausenzeiten des Winterdienstpersonals eingehalten werden und Ersatzpersonal die Arbeiten ohne Unterbrechung fortführt.
Die Winterdienstarbeiten sind in einem inhaltlich ausreichenden Umfang und so rechtzeitig abzuschließen, dass Personal und Besucher des AG gefährdungsfrei den Bereich betreten und wieder verlassen können.
Im übrigen wird auf den Inhalt der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den maßgeblichen Plänen Bezug genommen.
Die zu beauftragenden Leistungen setzen sich sowohl für den Teil Grün- und Außenanlagepflege als auch den Teil Winterdienst aus Regellistungen und Bedarfsleistungen zusammen. Regelleistungen erstrecken sich auf generell zu pflegende Flächen des Geländes. Die Bedarfsleistungen werden jeweils nur auf Abruf des Auftraggebers durchgeführt. Hinzu kommt die Möglichkeit der bedarfsweisen Beauftragung zu - mit anzubietenden - Stundenverrechnungssätzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung gemäß der Vergabeunterlagen
Angabe von Referenzen im Angebotsformular
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
im Laufe des Jahres 2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).