FW Dornburg-Camburg MLF nach DIN 14530-25 Fahrgestell/Aufbau und Beladung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dornburg-Camburg
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 07774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-dornburg-camburg.eu/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Dornburg-Camburg MLF nach DIN 14530-25 Fahrgestell/Aufbau und Beladung
Die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg beschafft im Auftrag der Stadt Dornburg-Camburg für die Freiwillige Feuerwehr Dornburg-Camburg im Haushaltsjahr 2022/23 ein Feuerwehrfahrzeug Typ MLF DIN 14530-25:2018-03 der Masseklasse M I.
Los 1 Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau MLF
Dornburg-Camburg
Die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg beschafft im Auftrag der Stadt Dornburg-Camburg für die Freiwillige Feuerwehr Dornburg-Camburg im Haushaltsjahr 2022/23 ein Feuerwehrfahrzeug Typ MLF DIN 14530-25:2018-03 der Masseklasse M I. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Optionen müssen durch den Bieter angeboten und im Gesamtpreis berücksichtigt werden. Die AG behält sich das Recht vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen.
die Angabe unter II.2.7 ist systembedingt und kein Richtwert. Die Wertung der Lieferzeit ist zu beachten.
Los 2 Beladung
Dornburg-Camburg
Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein MLF, Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Angabe unter II.2.7 ist systembedingt und kein Richtwert. Die Lieferzeit in Bezug auf Los 1 ist abzustimmen und einzuhalten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage Handelsregisterauszug
- Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns;
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (brutto)
- Vorlage von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren; Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlagen eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
Der Auftrag wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter vergeben. Maßstab hierfür ist einerseits die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9001 oder gleichwertig. Dem Angebot für Los 1 und Los 2 ist deshalb ein Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 oder gleichwertig beizulegen.
Weiterhin werden für die Lose 1 und 2 nur Bieter zugelassen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 10 vergleichbare Fahrzeuge gebaut haben. Die Referenzliste ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Auftragserteilung erfolgt nur bei Nichtüberschreiten des zur Verfügung stehenden Budgets sowie einer Freigabe durch den Fachausschuss. In diesem Falle erfolgt eine Aufhebung des Verfahrens; aus diesem Umstand können die Bieter keine Ansprüche herleiten.
Die Auftraggeberin behält sich bei Budgetüberschreitung das Recht vor, einzelne gekennzeichnete Optionen nicht zu beauftragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.