Sanierung Bestandsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland - Leistungsverzeichnis 3-050 - Fliesenarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drv-saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Bestandsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland - Leistungsverzeichnis 3-050 - Fliesenarbeiten
Das Verwaltungsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland in der Martin-Luther-Straße 2-4 /Ecke Egon-Reinert-Straße in 66111 Saarbrücken soll saniert werden.
Das Gebäude besteht aus 3 Gebäudeteilen. Die Bruttogrundfläche des Gebäudes beträgt 19 700,00 m2 und der Brutto-Rauminhalt 60 000,00 m3. Das Verwaltungsgebäude wurde 1951 errichtet. Es steht seit 2001 unter Denkmalschutz. Die Sanierung erfolgt in einem Bauabschnitt. Im Rahmen des Sanierungsprojektes müssen unter anderem Fliesenarbeiten erbracht werden.
Beschafft wird die Ausführung von Fliesenarbeiten
Keramische Bodenbeläge
- 1.000,00 m² Bodenbeläge, Feinsteinzeugfliesen
- 3.000,00 m² Bodenbeläge, Modaikfliesen
- 755 m Baudehnungsfugen
Keramische Wandbeläge
- 820,00 m² Wandbeläge, Steinzeugfliesen
- 3.300,00 m² Sockelfliesen
- 755 m Baudehnungsfugen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Bestandsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland - Leistungsverzeichnis 3-050 - Fliesenarbeiten
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.