Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Merchweiler
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merchweiler
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Merchweiler
Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Merchweiler:
Los 1: Abnahmestellen der Gemeinde Merchweiler,
Los 2: Abnahmestellen der Gemeinde Merchweiler (Eigenbetriebe).
Abnahmenstellenliste der Gemeinde Merchweiler
Lieferung von elektrischer Energie
Die Auftraggeberin ist berechtigt einmalig ein Optionsrecht auszuüben, bei dem sich die Vertragslaufzeit um ein Jahr, mithin bis zum 31.12.2024 verlängert. Die Erklärung hat spätestens sechs Monate vor Ende der vertraglichen Grundlaufzeit zu erfolgen. Das Recht kann ausgeübt werden, wenn keine Beanstandungen zu Qualität, Preis oder Leistungsfähigkeit bestehen und auch für die Dauer der Verlängerung eine vertragsgemäße Versorgung durch den Auftragnehmer sichergestellt ist.
Abnahmenstellenliste der Gemeinde Merchweiler (Eigenbetriebe)
Lieferung von elektrischer Energie
Die Auftraggeberin ist berechtigt einmalig ein Optionsrecht auszuüben, bei dem sich die Vertragslaufzeit um ein Jahr, mithin bis zum 31.12.2024 verlängert. Die Erklärung hat spätestens sechs Monate vor Ende der vertraglichen Grundlaufzeit zu erfolgen. Das Recht kann ausgeübt werden, wenn keine Beanstandungen zu Qualität, Preis oder Leistungsfähigkeit bestehen und auch für die Dauer der Verlängerung eine vertragsgemäße Versorgung durch den Auftragnehmer sichergestellt ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlagen
Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Abgabe der Angebote erfolgt gemäß § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal subreport.
Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.
5) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/ Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden AUSGESCHLOSSEN. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
6) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.