Labordienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 01-22-1060-93000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-altenburgerland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmölln
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-altenburgerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Labordienstleistungen
Erbringung von Labordienstleistungen für den Auftraggeber im Umfang von ca. 97 Mio GOÄ-Punkten bzw. entsprechenden Äquivalenten pro Jahr
Klinikum Altenburger Land GmbH Am Waldessaum 10 04600 Altenburg
Erbringung von Labordienstleistungen für den Auftraggeber im Umfang von ca. 97 Mio GOÄ-Punkten bzw. entsprechenden Äquivalenten pro Jahr
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung 1-mal um 3 Jahre zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
- Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
a) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
b) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
c) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
zu a) Der Bewerber weist einen Umsatz im ausgeschriebenen Leistungsbereich von mindestens 5 Millionen Euro p.a. auf.
zu b) - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) und
- Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung mit einer Deckungssumme durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Be-scheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abge-schlossen wird (jeweils Kopie ausreichend)
a) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
b) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Eigenerklärung darüber, über wie viele ärztliche Mitarbeiter das Unternehmen verfügt durch Nennung der Anzahl (Angabe in VzÄ / FTE) der Mitarbeiter mit Angabe der Facharztbezeichnung insbesondere Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Infektionsepidemiologie, Hygiene und Umweltmedizin, Transfusionsmedizin u. a. m. der letzten drei Jahre (2019, 2020 und 2021) unter Nennung der jeweils vorhandenen Zusatzbezeichnung. Dabei ist zu beachten, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung mindestens über die nachstehenden Personalkapazitäten verfügen muss: 1 Facharzt / Fachärztin für Laboratoriumsmedizin, 1 Facharzt / Fachärztin für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie. Benennung der Facharztbezeichnungen jeweils nach Weiterbildungsordnung für Ärzte oder entsprechende Vorläufer-Facharztbezeichnungen, andernfalls erfolgt der Ausschluss
c) Eigenerklärung darüber, über wie viele sonstige Mitarbeiter das Unternehmen verfügt durch Nennung der Anzahl (Angabe in VzÄ / FTE) der Mitarbeiter unter Angabe der Qualifikation (z. B. Naturwissenschaftler, MTLA, MFA, CTA, BTA, Kaufleute oder Sonstige der letzten drei Jahre (2019, 2020 und 2021)
d) Erklärung zum Unterauftragnehmer - falls zutreffend -
e) Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer - falls zutreffend -
f) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe - falls zutreffend -
zu a) - Der Bewerber weist mindestens drei geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf.
- Darstellung einer back-up Lösung mit Antwortzeiten von maximal 2,5 Stunden für die Basis-Routine der Klinischen Chemie unter Angabe der Fahrtstrecke
zu e) Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von fünf Werktagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
Vertragserfüllungsbürgschaft über 5% der Auftragssumme für ein Jahr inkl. Mwst.
Abschnitt IV: Verfahren
Die auf Bieter-/Bewerberseite erforderlichen Investitionen lassen bei Laufzeiten, die kürzer sind als 5 Jahre, keine wirtschaftlichen Angebote erwarten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eignungsleihe
Will ein Bieter gem. § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu muss er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) vorlegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Kriterien erfüllen, und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, verlangt der Auftraggeber auch dann eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, wenn das andere Unternehmen ein Unterauftragnehmer und nicht Bestandteil einer Bewerbergemeinschaft ist. Die hierauf gerichtete Erklärung ist ebenfalls im Rahmen der o. g. Verpflichtungserklärung abzugeben.
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeiten und ausschließlich für den Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens nutzen. Nach Abschluss des Verfahrens speichern wir Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Nach Ablauf dieser Speicherdauer werden Ihre Daten entsprechend gelöscht. Die Rechte für Betroffene gemäß DSGVO bleiben unberührt. Verantwortliche: KLINIKUM Altenburger Land GmbH, Am Waldessaum 10, 04600 Altenburg, Tel.: +49 3447 52-0, E-Mail: [gelöscht]; Datenschutzbeauftragte: Telefon +49 34491 30-521, E-Mail: [gelöscht]
Es gilt deutsches Recht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1FRT2P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Ein Antrag auf Vergabenachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.