Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für das Naturschutzgroßprojekt „Bäche, Moore und Bergwiesen im Thüringer Wald“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.naturstiftung-david.de
Adresse des Beschafferprofils: www.naturstiftung-david.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für das Naturschutzgroßprojekt „Bäche, Moore und Bergwiesen im Thüringer Wald“
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) zur Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes „Bäche, Moore und Bergwiesen im Thüringer Wald“ im Rahmen des Förderprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ im 6.372 ha großen projektbezogenen Planungsraum. Der PEPL ist ein querschnitts- und umsetzungsorientierter, flächenscharfer Fachplan, der die Erfordernisse des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes aus naturschutzfachlicher Sicht unter Einbeziehung sozioökonomischer Rahmenbedingungen entwickelt.
Erfurt, DE
Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) zur Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes „Bäche, Moore und Bergwiesen im Thüringer Wald“ im Rahmen des Förderprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ im 6.372 ha großen projektbezogenen Planungsraum. Der Pflege- und Entwicklungsplan besteht inhaltlich wesentlich aus drei Themenkomplexen:
• Zustandserfassung der Biotoptypen sowie ausgewählter Pflanzen- und Tiervorkommen einschließlich Analyse und Bewertung ihrer Bedeutsamkeit, Gefährdung und Entwicklungsmöglichkeiten.
• Erfassung der Nutzungen, Gefährdungen und Konflikte unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Rahmenbedingungen im Planungsraum.
• Formulierung eines Leitbilds sowie Festlegung von realisierbaren (insbesondere umsetzungsorientierten) Zielen und Maßnahmen für die einzelnen Biotoptypen bzw. Zielarten des zu entwickelnden/festzulegenden Fördergebiets sowie Darstellung zukünftiger Aufgaben (Evaluierungen, rechtliche Sicherung, Dauerpflege etc.), inkl. Ermittlung der daraus resultierenden Folgekosten.
Die Zustandserfassung beruht teilweise auf der Auswertung von vorhandenen Daten sowie teilweise auf der Erhebung im Gelände.
Die Ergebnisse sind in Text und Karten darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für das Naturschutzgroßprojekt „Bäche, Moore und Bergwiesen im Thüringer Wald“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Drei Gleichen
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.