Umbau Wendeschleife Langetal einschließlich Vorbereitung Ladeinfrastruktur
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Wendeschleife Langetal einschließlich Vorbereitung Ladeinfrastruktur
Umbau Wendeschleife Langetal einschließlich Vorbereitung Ladeinfrastruktur
07743 Jena
Umbau Wendeschleife Langetal einschließlich Vorbereitung Ladeinfrastruktur
AZ 2021 BUS 0001
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Wendeschleife Langetal einschließlich Vorbereitung Ladeinfrastruktur
Ort: Umpferstedt
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich digital auf der Vergabeplattform einzureichen.
Eine Abgabe des Angebots per Telefax bzw. E-Mail ist ausgeschlossen. Zur Registrierung und Freischaltung auf der Vergabeplattform muss sich zwingend der Bieter unter : [gelöscht] melden, er wird danach von der Vergabestelle zur Plattform hinzugefügt und wird automatisch per Mail informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.